Ein späterer Mandant erhielt einen Brief von der Polizei Berlin wegen des Vorwurfs der Beleidigung („Belehrung/schriftliche Äußerung im Strafverfahren“).

Er soll bei einem Streit um einen Parkplatz zu einer Frau gesagt haben, sie sei „ein blödes Stück Scheiße.“

Rechtsanwalt Pohl besprach die Angelegenheit mit seinem Mandanten, der den Vorwurf bestritt. Er habe das so nicht gesagt.

Die Staatsanwaltschaft glaubte ihm aber nicht und beantragte erfolgreich einen Strafbefehl. Dagegen legte die Verteidigung Einspruch ein.

Es kam zu einer Gerichtsverhandlung. Auch nach kritischer Befragung der Zeugin war klar, daß das Gericht ihr glauben würde. Rechtsanwalt Pohl konnte aber noch erreichen, daß das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt wurde. Das kostete zwar Geld, aber führte nicht zu einer Eintragung im Zentralregister.