Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger TötungStaatsanwaltschaft Berlin: Verfahren eingestellt

Rechtsanwalt Pohl verteidigte einen Arzt, der in einem großen Berliner Krankenhaus arbeitete. Dort verstarb ein Patient, der gerade von der Intensivstation gekommen war, auf einer Normalstation.

Angehörige des Verstorbenen gaben der Klinik bzw. den diensthabenden Ärzten die Schuld, so daß gegen mehrere Ärzte Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden.

Unser Mandant war zum fraglichen Zeitpunkt für die Intensivstation verantwortlich, als der Patient von dort verlegt wurde. Die Staatsanwaltschaft Berlin beschlagnahmte zahlreiche Krankenhausakten und befragt eine Vielzahl von Zeugen.

Unserem Mandanten wurde konkret vorgeworfen, dass er hätte erkennen müssen, das der Patient noch auf der Intensivstation hätte bleiben müssen.

Rechtsanwalt stellte nach Rücksprache und Akteneinsicht mittels eines Verteidigungsschriftsatzes klar, daß sein Mandant keine strafrechtliche Verantwortung trägt. Weder hätte der Arzt die Situation erkennen können, noch war die Frage der Kausalität klar zu beantworten.

Das Verfahren wurde – wie von Rechtsanwalt Pohl beantragt – mangels Tatverdacht eingestellt.

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