Werden Sie oder ein Verwandter beschuldigt, eine Straftat begangen oder versucht zu haben, bei der ein Mensch (beinahe) zu Tode gekommen ist?

Dann benötigen Sie auf jeden Fall einen Anwalt, der Sie verteidigt und berät, denn ein Strafverfahren wegen eines Tötungsdeliktes ist nicht alleine zu bewerkstelligen.

Unsere auf Strafrecht spezialisierten Anwälte beraten und verteidigen Sie, um Sie vor Rechtsverlust und unrichtigen Gerichtsentscheidungen zu schützen. Rufen Sie einfach an und vereinbaren einen Besprechungstermin: (030) 526 70 93 0.

Nachfolgend finden Sie eine Auslistung der wichtigsten Tötungsdelikte:

Unsere Anwälte verteidigen bei Vorwürfen wie fahrlässige Tötung usw.
  • Mord; § 211 StGB
  • Totschlag; § 212 StGB
  • Schwangerschaftsabbruch; §§ 218 ff. StGB
  • Aussetzung; § 221 StGB
  • Fahrlässige Tötung; § 222 StGB
  • Raub mit Todesfolge, § 251 StGB
  • Brandstiftung mit Todesfolge, § 306 c StGB

Wenn Ihnen oder einem Verwandten ein solcher Tatvorwurf gemacht wird, dann kann es nur eine Empfehlung geben: Nehmen Sie sich einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt, der sich im Strafprozeß auskennt und alles unternimmt, um Sie zu verteidigen.

Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind Fachanwälte für Strafrecht und damit Spezialisten für die Verteidigung im Strafverfahren. Wir verteidigen unsere Mandanten vor allem im Berlin und im Umland, aber auch bundesweit.

Rufen Sie einfach an und vereinbaren einen Besprechungstermin, wenn Sie zum Beispiel einen tödlichen Unfall verursacht haben sollen oder ein Angehöriger z.B. gerade wegen des Verdachts auf Totschlag festgenommen wurde.

Einer unserer Anwälte für Strafrecht kümmert sich unverzüglich darum.

Wir sind auf Strafrecht spezialisiert.Terminvereinbarung unter (030) 526 70 93 0

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