Anwalt Kinderpornographie – Verteidigung bei § 184b StGB

Der Umgang mit kinderpornographischen Schriften ist gemäß § 184b StGB umfassend unter Strafe gestellt. Der Gesetzgeber will damit vor allem, erreichen, daß die Herstellung von Kinderpornos aufgrund der Abschreckungswirkung der Strafen aufhört. Diejenigen, die Kinderpornos anschauen, tauschen, hochladen etc. solle ebenfalls schwer bestraft werden, damit sozusagen der Markt für Kinderpornos ausgetrocknet wird (vgl. RegE BT-Drucksache 12/3001). In Zeiten des Internets finden die meisten Straftaten gemäß § 184b StGB fast nur noch mittels Internet statt. Entsprechende Bilder werden über Chatprogramme, in geschützen Forenbereichen und entsprechenden Internetseiten gezeigt, zum Kauf angeboten, getauscht etc. Immer wieder gelingt es den Strafverfolgungsbehörden, die Besucher bzw. […]

weiterlesen ›
Festnahmen in Sachen Kinderpornographie

FBI und Europol haben Anfang Mai rund 900 Personen festgenommen, denen die Herstellung und Verbreitung von Kinderpornographie über das Internet zur Last gelegt wird. Es ging im die im „Darknet“ erreichbare Seite „Playpen“, die ein großes Angebot an Kinderpornographie bereithielt. Der Hauptgründer der Webseite wurde in den USA zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt. In Europa wurde 368 Verdächtige festgenommen, es gab viele Hausdurchsuchungen. Die Webseite „Playpen“ hatte wohl ca. 150.000 User. Noch ist nicht abzusehen, inwieweit die Ermittlungsbehörden diese User beweiskräftig identifizieren kann. In rechtlicher Hinblick wirft das Vorgehen des FBI einige Fragen auf. So hatte das FBI die Ermittlungen […]

weiterlesen ›
Besitzwille Thumbnails von Kinderporno-Bildern?

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat unter dem Aktenzeichen III-2 RVs 36/15 kürzlich entschieden, daß es nicht ohne weiteres möglich ist, den Besitz von Kinderporno-Bildern gerichtlich festzustellen, wenn beim Beschuldigten nur vom Betriebssystem automatisch erzeugte Vorschaubilder (sog. thumbnails) auf der Festplatte gefunden wurden. Der normale Computernutzer wisse nämlich in der Regel nicht, daß diese Vorschaubilder auch dann auf dem Rechner gespeichert bleiben, wenn man das eigentliche Bild löscht. Mit dieser Begründung hob das OLG ein Urteil des Landgerichts auf. Allerdings ist das nicht das Ende des Verfahrens. Das Landgericht wird prüfen und feststellen müssen, wann sich der Angeklagte die Kinderporno-Bilder verschafft hat. […]

weiterlesen ›

Call Now Button