Auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwälte
Fachanwälte für StrafrechtWir übernehmen Ihre Verteidigung.
Haben Sie ein Schreiben von der Polizei, vom Zollfahndungamt, vom Finanzamt oder vom Gericht (z.B. eine Vorladung als Beschuldigter, eine Anklageschrift usw.) wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs erhalten? Wurde gerade ihre Wohnung, Ihre Firma oder Ihre Praxis durchsucht? Gab es eine Festnahme oder Verhaftung?
Dann sollten Sie den Justizbehörden nicht alleine gegenübertreten. Unsere Rechtsanwälte sind aufgrund nachgewiesener besonder Kenntnisse und Erfahrung zugleich Fachanwälte für Strafrecht und vertreten Sie auf allen Gebieten des Strafrechts.
Spezialisiert, engagiert und erfolgreich. Und das bei fairen und nachvollziehbaren Anwaltskosten.
Rufen Sie einfach an, vereinbaren einen Besprechungstermin und erörtern vertrauensvoll Ihre Angelegenheit mit einem Rechtsanwalt.
Beschuldigter? Sofort zum Anwalt für Strafrecht.
Zum Beschuldigten in einem Strafverfahren kann man schneller werden, als man denkt. Eine Anzeige oder sogar ein anonymer Hinweis, und schon steht die Polizei vor der Tür oder man erhält eine Vorladung. Später im Verfahren kann dann auch eine Anklage folgen. Sie haben das Recht, jederzeit einen Anwalt einzuschalten.
Vorladung als BeschuldigterGehen Sie zum Anwalt, nicht zur Polizei.
Es ist sicherlich beunruhigend, eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei oder anderen Strafverfolgungsbehörden zu erhalten. In dieser Situation heißt es: Ruhe bewahren und nicht zur Polizei gehen.
Jeder Beschuldigte hat das Recht, zu dem Tatvorwurf zu schweigen. Das Schweigen darf auch nicht zum Nachteil des Beschuldigten ausgelegt werden. Und es ergibt in fast allen Fällen keinen Sinn, der Vorladung Folge zu leisten und zur Polizei zu gehen. Im besten Fall verschlimmert sich die eigene Position nicht, aber ein Beschuldigter, der ohne genaue Kenntnis der Beweislage zu Polizei geht und eine Aussage macht, redet sich mit hoher Wahrscheinlichkeit ”um Kopf und Kragen”.
Ein Beschuldigter sollte deshalb bei Erhalt einer Vorladung immer schweigen und von einem weiteren Recht Gebrauch machen: Dem Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens einen Rechtsanwalt zu nehmen.
Anklage / Anklageschrift erhaltenSchalten Sie einen unserer erfahrenen Strafverteidiger ein.
Wenn Sie eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft vom Gericht erhalten, ist es noch nicht zu spät, einen Anwalt als Strafverteidiger zu beauftragen. Und das sollten Sie auch tun.
Eine Anklageschrift fertigt die Staatsanwaltschaft nämlich nur, wenn sie meint, daß eine Verurteilung in einem Gerichtsprozeß überwiegend wahrscheinlich ist. Wenn Sie also zum Beispiel bis dato eine Vorladung als Beschuldigter nicht ernstgenommen haben, wird mit der Anklageschrift klar, daß es jetzt höchste Zeit ist, einen Anwalt als Ihren Strafverteidiger zu beauftragen.
Ihr Anwalt wird zuerst Akteneinsicht beantragen, dann die Sach – und Rechtslage prüfen und mit Ihnen besprechen. Dann wird ihr Anwalt eine Verteidigungsstrategie empfehlen und mit Ihnen beraten. Wenn es dann zum Gerichtsprozeß kommt- was nach einer Anklage wahrscheinlich ist – wird er Sie auf den Prozeß vorbereiten.
HausdurchsuchungNehmen Sie sich einen Anwalt für Strafrecht.
Wenn es bei Ihnen eine Hausdurchsuchung gegeben hat, ist das sicherlich ein einschneidendes Ereignis, selbst wenn die Polizei nicht gerade mit dem SEK angerückt ist. Eine Hausdurchsuchung vermittelt einem die Macht des Justizapparates, der nicht immer zimperlich vorgeht.
Ganz gleich, ob die Polizei oder eine andere Strafverfolgungsbehörde etwas bei Ihnen gefunden hat: Sie sollten unverzüglich einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht konsultieren, um im weiteren Verfahren nicht alleine dazustehen.
Unsere Rechtsanwälte stehen für Sie bereit, um Ihnen in dieser Situation zur Seite zu eilen, damit Sie im Verfahren keine Fehler begehen und bestmöglich vorbereitet sind, wenn es zu einem Gerichtsprozeß kommt.
Rufen Sie an unter 030 / 889 22 77 0 und vereinbaren einen Termin mit einem Rechtsanwalt.
Festnahme oder VerhaftungDie Rechtsanwälte der Kanzlei übernehmen den Fall.
Wurde ein Angehöriger oder Freund von der Berliner Polizei festgenommen oder bereits verhaftet? Dann befindet er sich vermutlich im Polizeigewahrsam am Tempelhofer Damm oder bereits beim Haftrichter im Kriminalgericht (Turmstraße in Berlin-Moabit).
Rufen Sie an unter 030 / 889 22 77 0 und halten bitte den Namen und das Geburtsdatum des Inhaftierten bereit. Das gilt natürlich auch für das Aktenzeichen des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft, falls Ihnen der Haftbefehl vorliegt. Auch ein Vorschuß auf das Anwaltshonorar muß organisiert und zeitnah vorbeigebracht werden.
Der Anwalt der Kanzlei, der gerade nicht unabkömmlich ist, wird sich schnellstmöglich auf den Weg begeben, um den Festgenommenen zu unterstützen und erste rechtliche Hilfe zu leisten. Der Anwalt wird alles unternehmen, um den Festgenommen freizubekommen oder eine spätere Freilassung vorzubereiten.

Leistungsspektrum der Kanzlei
Unseren Mandanten bieten wir ein umfangreiches Leistungsspektrum, das alle Gebiete des Strafrechts abdeckt. Es reicht von Bereichen, die dem privaten Bereich zuzuordnen sind, wie das allgemeine Strafrecht oder das Verkehrsstrafrecht, bis zu Aspekten des Strafrechts, die mit unternehmerischer oder beruflicher Tätigkeit zusammenhängen. Englischsprachige Mandanten wenden sich an Rechtsanwalt Pohl, Rechtsanwältin Rolnik spricht perfekt russisch.
Allgemeines StrafrechtDiebstahl, Betrug, Beleidigung ...
Zum sog. allgemeinen Strafrecht gehören vor allem die im Strafgesetzbuch – StGB – geregelten Straftatbestände, die nicht einem bestimmten Gebiet oder einem speziellen Kontext zuzuordnen sind. Dazu gehören u.a. Betrug, Brandstiftung, Diebstahl, Hehlerei, Urkundenfälschung uvm.
Allg. StrafrechtBetäubungsmittelstrafrechtDrogenbesitz, Drogenhandel ...
Die Verteidigung in BtM-Verfahren ist ein besonderer Schwerpunkt der Kanzlei. Sämtliche Anwälte haben seit Jahren Erfahrung in diesem Bereich gesammelt. Dazu gehören kleinere Verfahren, z.B. wegen Besitz von Kokain, und große Verfahren, z.B. wegen Handeltreiben großer Mengen Amphetamin, Cannabis usw.
DrogenstrafrechtSteuerstrafrechtSteuerhinterziehung, Selbstanzeige ...
Im Steuerstrafrecht geht es in vielen Fällen um Straftaten gemäß § 370 AO, also Steuerhinterziehung, sowie Ordnungswidrigkeiten, zum Beispiel gemäß § 26b UStG. Die Kanzlei vertritt und verteidigt Mandanten vor der Finanzbehörde – Finanzamt – sowie den Justizbehörden – Staatsanwaltschaft und Gericht -.
SteuerstrafrechtVerkehrsstrafrechtAlkohol am Steuer, Fahrerflucht ...
Eine ganze Menge von Vorschriften des StGB befaßt sich mit Straftaten aus dem Bereich Verkehrsrecht. Es geht um Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die einem vor allem als Autofahrer, aber auch als Radfahrer passieren können. Beispiele dafür sind Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahrerflucht und Trunkenheit im Verkehr.
VerkehrsstrafrechtArztstrafrechtBehandlungsfehler, Abrechnungsbetrug...
Zum sog. Arztstrafrecht zählen solche Strafvorschriften, mit denen Ärzte im Laufe ihrer Praxis erfahrungsgemäß immer wieder mal konfrontiert werden. Dazu zählen zum einen fahrlässige Tötung sowie fahrlässige Körperverletzung und zum anderen Abrechnungsbetrug, Urkundenfälschung und Verstoß gegen das AMG.
ArztstrafrechtWirtschaftsstrafrechtKorruptionsdelikte, Insolvenzdelikte
Das sog. Wirtschaftsstrafrecht ist ein besonders komplexes Gebiet. Es umfaßt unternehmensbezogene Strafvorschriften und Ordnungswidrigkeiten. Dazu gehören zum Beispiel Bestechung und Bestechlichkeit, Insolvenzdelikte, Betrug, Untreue uvm. Auch die Bereiche Compliance sowie internal investigations gehören hierzu.
WirtschaftsstrafrechtSexualstrafrechtSexuelle Nötigung ...
Sexualstrafrecht umfaßt die Strafvorschriften, die das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung schützen sollen. Dazu gehören zum Beispiel die (schwere) sexuelle Nötigung und die Vorschriften gegen verbotene Pornographie. Oft ist eine besonders intensive Verteidigung notwendig, zum Beispiel bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen.
SexualstrafrechtKapitaldelikteFahrlässige Tötung etc.
Die Verteidigung in Kapitalstrafsachen gehört zu den Tätigkeiten eines Rechtsanwalts, die noch mehr als alle anderen den vollen Einsatz und beste juristische Fähigkeiten voraussetzt. Es geht dabei um versuchten oder vollendeten Mord oder Totschlag, um fahrlässige Tötung, Körperverletzung mit Todesfolge, Brandstiftung mit Todesfolge usw.
KapitaldelikteZeugenbeistandNebenklagen, Zeugenberatung etc.
Zu unseren Tätigkeiten als Anwälte für Strafrecht in Berlin gehört neben der Strafverteidigung auch der Einsatz für Geschädigte einer Straftat. Bei bestimmten Straftaten übernehmen wir die Nebenklagevertretung und machen Schadenersatz für unsere Mandanten geltend. Ihr Vorteil dabei ist, daß wir beide Seiten eines Strafverfahrens kennen.
Rechtsanwälte und Strafverteidiger
Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei arbeiten seit Jahren bundesweit als Strafverteidiger und sind auf die Vertretung in Strafsachen spezialisiert, um aus jedem Strafverfahren das Beste für jeden Mandanten herauszuholen.
Jeder Rechtsanwalt ist zugleich Fachanwalt für Strafrecht und hat Erfahrung in allen Gerichtsinstanzen, vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten über das Landgericht Berlin bis zu erfolgreichen Revisionen beim Bundesgerichtshof.

Rechtsanwalt Thomas C. PohlPartner | Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Pohl ist Anwalt mit wirtschaftlichem Verständnis, diplomatischem Geschick und Blick fürs Detail. Er bearbeitet in der Kanzlei die Fachbereiche Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht sowie Betäubungsmittelstrafrecht und ist Mitglied in der Vereinigung Berliner Strafverteidiger und im Berliner Anwaltsverein.
Rechtsanwältin Galina RolnikPartnerin | Fachanwältin für Strafrecht
Rechtsanwältin Rolnik ist eine besonders kämpferische Strafverteidigerin. Sie ist in der Kanzlei hauptverantwortlich für die Bereiche Allgemeines Strafrecht, Sexualstrafrecht und Jugendstrafrecht, spricht fließend russisch und ist u.a Mitglied der Vereinigung Berliner Strafverteidiger.

Rechtsanwalt Jan MarxPartner | Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Marx arbeitet besonders pragmatisch und zielgerichtet. In unserer Kanzlei ist er hauptverantwortlich für die Bereiche Drogenstrafrecht, Verkehrsstrafrecht und Tötungsdelikte. Rechtsanwalt Marx ist Mitglied der Vereinigung Berliner Strafverteidiger und des Berliner Anwaltvereins.
“Fachlich bis ins Detail fundierte Beratung, hervorragende Betreuung. Insgesamt eine hochgradig professionelle Vertretung im und außerhalb des Gerichtssaales. Sehr empfehlenswert.” C.G
Strafrecht – Fälle und News
Fachanwälte für Strafrecht helfen kompetent

Aufgrund nachgewiesener besonderer praktischer Erfahrung und besonderer theoretischer Kenntnisse im Strafrecht und Strafprozeßrecht führen die Partneranwälte die Zusatzbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht. Wir bieten unseren Mandanten eine hochspezialisierte Verteidigung in Strafsachen, sei es in kleinen oder großen Verfahren. Und das bei fairen und transparenten Anwaltskosten.
Sie haben die Möglichkeit, einem unserer Rechtsanwälte Ihren Fall in einem persönlichen Gespräch unverbindlich vorzustellen und erfragen, wie viel die Verteidigung in dieser Angelegenheit kosten wird. Wenn einer unserer Anwälte Ihre Verteidigung übernimmt, wird es alles juristisch zulässige für Sie unternehmen, um eine Strafe abzuwenden oder abzumildern.
Rufen Sie einfach an und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin, wenn auch Sie in Ihrem Verfahren einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht an Ihrer Seite haben möchten: (030) 889 22 77 0.