Ermittlungsverfahren wegen Fahrerflucht; § 142 StGBStaatsanwaltschaft Berlin: Verfahren eingestellt

Unser Mandant ist wegen Fahrerflucht (Unfallflucht, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB) angezeigt worden.

Er erhielt eine Vorladung als Beschuldigter und kam mit dem Schreiben von der Polizei in unsere Kanzlei. Rechtsanwalt Marx beantragte Akteneinsicht und fertigte dann ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft. Darin führte Rechtsanwalt Marx aus, daß die Schäden am Fahrzeug des angeblich Geschädigten nicht zum beschriebenen Unfallhergang paßten.

Es gelang Rechtsanwalt Marx außerdem, Widersprüche in den Zeugenaussagen aufzudecken. Das Verfahren gegen unseren Mandanten wurde mangels Tatverdacht eingestellt.

Anklage: Trunkenheit im Straßenverkehr und Fahren ohne FahrerlaubnisAmtsgericht Strausberg: Bewährungsstrafe

Der von Rechtsanwalt Marx verteidigte Mandant war schon mehrfach wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) verurteilt worden. Vor dem Amtsgericht Strausberg drohte daher nun wegen der gleichen Tatvorwürfe eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung.

Rechtsanwalt Marx verteidigte seinen Mandant aber erfolgreich, so daß eine kurze Freiheitsstrafe auf Bewährung ausgesprochen wurde.

Ermittlungsverfahren: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr u.a.Staatsanwaltschaft Berlin: Verfahren eingestellt

Unser Mandant ist angezeigt worden. Die Anzeige enthielt den Vorwurf, unser Mandant sei nach einem Streit mit einer Frau mit dem Auto auf diese zugefahren und habe diese dabei leicht angefahren und verletzt.

Er erhielt deshalb ein Schreiben von der Polizei. Es enthielt eine Belehrung über seine Rechte und die Aufforderung, sich schriftlich zu den Tatvorwürfen zu äußern (sog. Äußerungsbogen). Mit diesem Schreiben wandte er sich an unsere Kanzlei und beauftragte Rechtsanwalt Marx als Verteidiger. Aus der Akte ergab sich, daß die Zeugenaussagen widersprüchlich waren. Rechtsanwalt fertigte einen Verteidigungsschriftsatz und beantragte erfolgreich, das Verfahren mangels Tatverdacht einzustellen.

Ermittlungsverfahren: Trunkenheit im StraßenverkehrAmtsgericht Berlin-Tiergarten: Strafbefehl, keine Eintrag im Führungszeugnis

Dem von Rechtsanwalt Marx verteidigtem Mandanten wurde beweissicher vorgeworfen, betrunken (zwei Promille) Auto gefahren zu sein. Dabei hatte er einen Unfall mit Sachschaden verursacht.

Rechtsanwalt Marx wollte unserem Mandanten eine Gerichtsverhandlung ersparen und erreichen, daß die Strafe gering ausfällt, damit das Führungszeugnis sauber bleibt.

Nach mehreren Rechtsgesprächen mit der Amtsanwaltschaft Berlin war das Ziel erreicht. Unser Mandant erhielt einen Strafbefehl über 40 Tagessätze Geldstrafe (etwas mehr als ein Netto-Monatsgehalt) und eine Sperrfrist für die Fahrerlaubnis von 9 Monaten.

Beschuldigung Polizei: Verkehrsunfall, Personenschaden, fahrlässige KörperverletzungStaatsanwaltschaft Berlin: Verfahren eingestellt

Unser Mandant hatte ein Schreiben von der Polizei erhalten, in dem er beschuldigt wurde, beim Rückwärtsfahren u.a. eine fahrlässige Körperverletzung begangen zu haben; §§ 1, 9, 49 StVO, § 24 StVG, § 229 StGB.

Einer unser Rechtsanwälte übernahm den Fall und schickte eine Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft mit dem Antrag, das Verfahren mangels Tatverdacht einzustellen.

Diesem Antrag folgte die Staatsanwaltschaft.

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