Herzlich willkommen bei Pohl & Marx – Fachanwälte für Strafrecht in Berlin

Sie sind auf der Suche nach dem richtigen Anwalt, weil Ihnen ein Drogendelikt zur Last gelegt wird? Wir laden Sie herzlich ein, auf dieser Seite einiges über uns Anwälte, das Drogenstrafrecht und ein paar Beispielsfälle aus dem Drogenstrafrecht zu erfahren. Bezüglich unserer Kanzlei vorab das Wichtigste:

Anwälte mit besonderen theroretischen Kenntnissen und besonderer praktischer Erfahrung

Seit über 15 Jahren erfolgreiche Strafverteidigung

Unverbindliche Fallvorstellung

Transparente, faire Kosten

Kurzfristige Terminvergabe: (030) 526 70 93 0

Tatvorwurf Drogenstrafrecht? Fachanwälte verteidigen Sie!

Pohl & Marx:  Fachanwälte für Strafrecht aus Berlin. Seit über 10 Jahren auf die Verteidigung im Drogenstrafrecht spezialisiert. Viele erfolgreiche Fälle, kleine und große Verfahren. Deutschlandweit.

Hat die Polizei einen Verwandten oder Bekannten wegen eines Drogendelikts festgenommen? Wurde Ihre Wohnung oder z.B. ein Lagerhaus durchsucht? Haben Sie eine Vorladung oder eine Anklage wegen einer BtM-Sache erhalten?

Dann stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht mit Rat und Tat zur Seite. Rechtsanwalt Marx sowie Rechtsanwalt Pohl sind seit Jahren erfolgreich tätig in den Bereichen BtMG-Verstoss und AMG (Arzneimittelgesetz)-Verstoss. Nicht nur in Berlin, sondern bundesweit.

Unsere Kanzlei befindet sich an einem traditionellen Standort für Anwaltskanzleien am Kurfürstendamm 61 in Berlin-Charlottenburg. Wir übernehmen Ihren Fall mit vollem Einsatz und hoher Sachkunde. Denn wir wissen: Gerade im Drogenstrafrecht geht es um viel.

Rufen Sie einfach an, vereinbaren einen unverbindlichen Besprechungstermin und stellen Ihren Fall vor: (030) 526 70 93 0

Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der praxisrelevantesten Straftaten aus den Bereichen BtM-Verstoss und AMG-Verstoss sowie weitere von unseren Anwälten zusammengestellte Informationen zum Drogenstrafrecht.

Anwalt Strafrecht Berlin - BtM-Strafrecht
  • Anbau, Besitz und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (z.B. Cannabis) in nicht geringer Menge; § 29a BtMG
  • (Versuchter) Erwerb von Betäubungsmitteln (z.B. Kokain); § 29 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 BtMG
  • Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (z.B. Amfetamin, Marihuana, Kokain); § 30a BtMG
  • Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; § 30a BtMG
  • Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (z.B. Ecstasy); § 29 Satz 1 Absatz 1 Nr. 3 BtMG
  • Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; § 30 Absatz 1 Nr. 4 BtMG
  • Verstoss gegen §§ 95, 96 AMG i.V.m. §§ 8, 73 AMG etc.
  • Verstoss gegen § 95 AMG

Spezialgebiet Drogenstrafrecht

Vor allem das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) weist einige Besonderheiten auf. Auffallend sind die sehr hohen Mindeststrafen, wenn es um nicht geringe Mengen an Betäubungsmitteln geht.

Bei der Bestimmung, was eine nicht geringe Menge ist, kommt es auf den Wirkstoffgehalt der Betäubungsmittel an, nicht auf die Masse der Drogen, da diese unterschiedlicher Qualität sein können. Gerade Amfetamin, MDMA und Kokain weisen oft zahlreiche Beimischungen durch Streckmittel auf.

Vor allem das unerlaubte Handeltreiben mit BtM in nicht geringer Menge führt oft zu Gefängnisstrafen ohne Bewährung. Das gilt vor allem dann, wenn der Handel bandenmäßig oder bewaffnet stattfindet.

Für eine Bande ist bereits ein Zusammenschluß von drei Personen ausreichend. Bewaffnet bedeutet, daß der Drogenhändler zu irgendeinem Zeitpunkt seiner Handeltätigkeit eine Schußwaffe oder einen sonstigen Gegenstand mit sich führt, der seiner Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt ist. Das kann zum Beispiel ein Messer, Pfefferspray, ein Schlagstock uvm. sein.

Aber auch bei kleineren Vergehen, zum Beispiel bei versuchtem Erwerb von Betäubungsmitteln (z.B. Kokain), drohen schwerwiegende Nachteile für den Beschuldigten. Auch der Führerschein ist bei harten Drogen immer in Gefahr.

Rufen Sie daher gleich an, um einen Besprechungstermin mit einem unserer Rechtsanwälte zu vereinbaren: (030) 526 70 93 0

Kontakt

Pohl & Marx Rechtsanwälte - Kurfürstenstraße 130 in 10785 Berlin

(030) 526 70 93 0
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Die Kanzlei für Strafrecht in Berlin Charlottenburg - von außen.

Vorwurf Drogenstrafrecht? Guter Rat vom Fachanwalt:

“ Bei Tavorwürfen aus dem Bereich Drogenstrafrecht geht es um viel. Es drohen hohe Geldstrafen, Gefängnisstrafen und auch bei kleineren Drogendelikten Eintragungen im Führungszeugnis.

Gehen Sie nur mit der besten Verteidigung in ein solchen Verfahren. Mein Kollege Marx und ich übernehmen Ihre Verteidigung, beantragen Akteneinsicht und erarbeiten die richtige Strategie für Ihren Fall, damit Sie mit dem besten Ergebnis herauskommen.“

Rechtsanwalt Thomas C. Pohl, Fachanwalt für Strafrecht

Drogenstrafrecht: Zusatzinfos

Drogenstrafrecht ist eine Spezialmaterie. Bei der Polizei, beim Zoll, bei der Staatsanwaltschaft und bei größeren Gerichten (zum Beispiel beim Amtsgericht Tiergarten) gibt es spezielle Abteilungen, die sich nur mit Drogendelikten beschäftigen.

Deshalb sollte auch Ihr Verteidiger kein „Wald und Wiesen – Anwalt“ sein, sondern ein Fachmann.

Wegen der hohen Strafandrohung und der Schwere einiger Drogenstraftaten setzt die Polizei sehr viele Maßnahmen ein (Telefonüberwachung, Observation), die in anderen Rechtsgebieten nicht so massiv zum Einsatz kommen.

Nachfolgend erhalten Sie einige Zusatzinfos und weiterführende Links zum Thema Drogenstrafrecht:

Heimliche Polizeimaßnahmen

Die Ermittlungsbehörden setzen bei ihren Ermittlungen im Drogenstrafrecht sehr oft die Telefonüberwachung von Verdächtigen ein. Dazu kommt oft noch die Observation.

Ursprünglicher Ansatz für Ermittlungen sind dabei sehr oft Hinweise von sog. Vertrauensleuten der Polizei oder anonyme Hinweise. Wenn diese konkret genug sind, wird schnell ein Tatverdacht angenommen und die weiteren Maßnahmen werden vom Ermittlungsrichter beim Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft angeordnet.

Vor allem die Überwachung der Telefone stellt einen besonderen Eingriff in die Privatsphäre dar. Ein Rechtsanwalt für Drogenstrafrecht wird daher immer überprüfen, ob es rechtmäßig ist, die Mitschnitte aus den Telefonaten zu verwerten.

Die Erkenntnisse aus der Telefonüberwachung führen oft zu weiteren Strafverfahren. Wenn zum Beispiel ein Verkäufer von Kokain abgehört wird, so gelangt die Polizei auch an die Rufnummern von Kokainkäufern. Gegen diese werden dann Strafverfahren eingeleitet.

In solchen Fällen ist es sehr wichtig, einer Vorladung oder Aufforderung der Polizei, eine Aussage zu machen, nicht nachzukommen.

Der vom Beschuldigten gewählte Rechtsanwalt wird der Polizei mitteilen, daß bis auf weiteres keine Erklärung zum Tatvorwurf abgegeben wird. Erst muß der Anwalt die Ermittlungsakte prüfen.

Eine guter Teil der polizeilichen Ermittlungsarbeit findet im Internet statt. Seit einigen Jahren gibt es eine rege Drogenhandelszene im Darknet mit unterschiedlich Foren und Drogen-Shops (Silk Road, Alphabay, Chemical Love, Shiny Flakes usw.), die von der Polizei überwacht wird.

In letzter Zeit konnte die Polizei recht spektakuläre Erfolge feiern, weil sie herausfinden konnte, woher die Drogenpäckchen kamen und wer diese verschickt hat. Oftmals wurden unverschlüsselte Kundenlisten gefunden und Tausende von Verfahren eingeleitet.

Mehr dazu finden Sie hier:
http://drogen-anwalt-berlin.de/darknet-die-dunkle-seite-des-internets/

§ 31 BtMG: Aufklärungshilfe

Sollten Sie z.B. bei einer Festnahme oder Durchsuchung direkt mit der Polizei konfrontiert worden sein, dann haben Ihnen die Beamten sehr wahrscheinlich § 31 BtMG vorgestellt:

Das Gericht kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 des Strafgesetzbuches mildern oder, wenn der Täter keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren verwirkt hat, von Strafe absehen, wenn der Täter

1.

durch freiwilliges Offenbaren seines Wissens wesentlich dazu beigetragen hat, daß eine Straftat nach den §§ 29 bis 30a, die mit seiner Tat im Zusammenhang steht, aufgedeckt werden konnte, oder

2.
freiwillig sein Wissen so rechtzeitig einer Dienststelle offenbart, daß eine Straftat nach § 29 Abs. 3, § 29a Abs. 1, § 30 Abs. 1, § 30a Abs. 1 die mit seiner Tat im Zusammenhang steht und von deren Planung er weiß, noch verhindert werden kann.

War der Täter an der Tat beteiligt, muss sich sein Beitrag zur Aufklärung nach Satz 1 Nummer 1 über den eigenen Tatbeitrag hinaus erstrecken. § 46b Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches gilt entsprechend.

Vereinfacht heißt das: Einen anderen, der mit BtM z.B. als Händler zu tun hat, „verpetzen“.

Das zu tun, kann einen sehr großen Bonus bei Gericht geben und über Freiheit oder Gefängnis entscheiden. Es birgt aber auch hohe Risiken.

Die Entscheidung, ob man als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren Gebrauch des § 31 BtMG macht, sollte nach ausführlicher Besprechung mit dem Verteidiger getroffen werden.

Drogen und Führerschein

In allen Drogenverfahren ist vom Anwalt zu berücksichtigen, daß der Führerschein (genauer gesagt: die Fahrerlaubnis) in Gefahr ist. Problematisch ist, daß die Führerscheinbehörde von der Staatsanwaltschaft eine Mitteilung über das Drogenverfahren und auch die Ermittlungsakte bekommt.

Wenn daraus zu erkennen ist, daß jemand Konsument von Drogen ist, droht der Verlust des Führerscheins. Deshalb ist es wichtig, mit dem Anwalt im Drogenverfahren genau zu überlegen, was  gesagt wird (zum Beispiel bei Internet-Bestellungen zum Eigenverbrauch).

Weiterführende Informationen zu Drogen und Führerschein finden Sie hier:

http://drogen-anwalt-berlin.de/entzug-fuehrerschein-drogen/

Viel Erfahrung: Unsere Fälle

Unsere Kanzlei ist auf Strafrecht und insbesondere das Drogenstrafrecht spezialisert. Für unsere Mandanten sind wir seit Jahren in ganz Deutschland im Einsatz.

Mit viel Einsatz, Fachwissen und Hartnäckigkeit haben wir vor den Gerichten für unsere Mandanten Bewährungsstrafen, milde Haftstrafen, geringe Geldstrafen und sogar Einstellungen erkämpft.

Gegenüber der Staatsanwaltschaft besteht unsere größte Freude darin, die Verfahren ohne Anklage und Gerichtsprozeß zu erledigen und Einträge ins Führungszeugnis zu vermeiden.

Hier finden Sie einige Fallberichte: http://anwalt-btmverstoss-berlin.de/btmg-faelle/

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