Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind seit Jahren auf die Verteidigung in Strafsachen spezialisiert. Um einen möglichst hohen Grad an Spezialisierung anbieten zu können, bearbeitet jeder Rechtsanwalt vorrangig drei bis vier Teilgebiete des Strafrechts. Rechtsanwalt Thomas C. Pohl und Rechtsanwalt Jan Marx sind Fachanwälte für Strafrecht.
Wenn Sie in der Kanzlei anrufen oder zum Termin in die Kanzlei kommen, werden Sie freundlich und kompetent von unseren Sekretariatsmitarbeiterinnen empfangen.
Nachfolgend können Sie zusätzliche – demnächst auch noch mehr persönliche – Informationen zu unseren Rechtsanwälten erhalten, damit Sie besser entscheiden können, welcher Anwalt am besten zu Ihnen und Ihrem Fall paßt.
Rechtsanwalt Thomas C. PohlPartner | Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Thomas Pohl, Jahrgang 1978, geboren in Berlin-Neukölln, aufgewachsen in Berlin-Zehlendorf. Er übernimmt vorrangig Mandate aus den Bereichen Drogenstrafrecht, Sexualstrafrecht, Geldwäscheverfahren und Cybercrime.
Zum Anwalts-ProfilRechtsanwalt Jan MarxPartner | Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Marx wurde 1975 in Berlin geboren und wuchs in Berlin-Zehlendorf auf. Er übernimmt in der Kanzlei vorrangig Mandate aus den Bereichen Betäubungsmittelstrafrecht, Verkehrsstrafrecht und allgemeines Strafrecht, in denen er über langjährige Erfahrung verfügt.
Profil folgt demnächstFachanwälte für Strafrecht – kurz erläutert
Für den Fall, daß Sie mit dem Begriff „Fachanwalt für Strafrecht“ nicht vertraut sind, möchten wir Sie diesbezüglich informieren:
So ähnlich wie bei Ärzten ist die Materie, die ein Anwalt beherrschen muß, so umfangreich, daß sich bestimmte mehr oder weniger eingrenzbare Teilgebiete dieser Materie herausgebildet haben.
Bei Ärzten gibt es zum Beispiel Fachärzte für Chirurgie, Fachärzte für Allgemeinmedizin usw.
Auch für Anwälte gibt es eine wachsende Vielzahl von Fachanwaltschaften. Um Fachanwalt zu werden, muß ein Rechtsanwalt bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Und zwar:
Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrung in dem Rechtsgebiet, für das die Fachanwaltschaft angestrebt wird.
Diese besonderen, über den Durchschnitt herausragenden Kenntnisse und Erfahrungen muß ein angehender Fachanwalt u.a.in mehreren 5-stündigen schriftlichen Leistungskontrollen gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachweisen.
Außerdem kann Fachanwalt für Strafrecht nur werden, wer innerhalb von 3 Jahren mindestens 60 Fälle aus dem Strafrecht bearbeitet hat. Um sicherzustellen, daß darunter nicht nur kleine Strafrechtsfälle sind, muß der angehende Fachanwalt für Strafrecht an mindestens 40 Verhandlungstagen in Strafprozessen vor dem Schöffengericht oder dem Landgericht tätig gewesen sein.