Hier möchten wir Ihnen einen ersten Einblick in die voraussichtliche entstehenden Kosten unserer Beauftragung geben. Es ist leider unmöglich, genau zu sagen, wie viel die Verteidigung kostet, wenn man den Fall nicht wenigstens grob kennt.

Aber eines ist klar: Wir informieren Sie direkt nach der Vorstellung Ihres Falles über die Art und die Höhe des Honorars. Letztere hängt von vielen Faktoren ab. Dazu gehören: Der zu erwartende Zeitaufwand, die Schwierigkeit der Sach – und Rechtslage sowie die Bedeutung der Angelegenheit.

Daraus ergibt sich, daß die Verteidigung in kleineren Verfahren, z.B. bei Schwarzfahren (Erschleichen von Leistungen) weniger kostet als in großen Verfahren, z.B. bei der Verteidigung gegen eine Anklage wegen gewerbsmäßigen Betruges oder Steuerhinterziehung von mehreren hunderttausend Euro.

Wenn Sie wissen möchten, wie viel es kosten würde, wenn einer unserer Rechtsanwälte Ihre Verteidigung übernimmt, so vereinbaren Sie einfach einen ersten Besprechungstermin, bei dem Sie Ihren Fall vorstellen können.

Noch schneller und bequemer geht es, wenn Sie uns die relevanten Unterlagen und eine kurze Schilderung des Sachverhalts per E-Mail zuschicken. Einer unserer Rechtsanwälte wird Kontakt mit Ihnen aufnehmen, ein paar Details klären und Ihnen in fast allen Fällen genau sagen können, was die Verteidigung in Ihrem Fall kosten wird.

Meistens bieten wir unseren Mandanten eine Abrechnung nach Pauschalvereinbarung an.

Vorab zwei Hinweise:

In den allermeisten Fällen haben Sie als Mandant die Anwaltskosten zu tragen. Die Übernahme von Pflichtverteidigungen kommt selten in Betracht, Prozeßkostenhilfe gibt es für Beschuldigte in einem Strafverfahren nicht und ein Beratungshilfeschein vom Amtsgericht umfaßt keine Verteidigung.

Außerdem ist das Honorar vorschußweise zu zahlen, und zwar in voller Höhe.  In Ausnahmefällen akzeptieren wir Ratenzahlungen. Es muß aber alles bezahlt sein, wenn das Verfahren zu Ende geht (schlechte Erfahrungen lassen eine andere Vorgehensweise nicht zu).

Pauschalhonorar

Der Vorteil der Pauschalvereinbarung besteht in der Tansparenz. Sie wissen vorher genau, wie viel die anwaltliche Arbeit kostet.

Und das funktioniert so: Sie stellen einem unsere Rechtsanwälte per E-Mail oder im persönlichen Gespräch Ihren Fall vor und zeigen uns die relevanten Unterlagen (Anhörungsbogen, Anklage etc.).

Der Rechtsanwalt bespricht mit Ihnen die Umstände des Falles und natürlich klärt er mit Ihnen wichtige Punkte (Vorstrafen, Bewährung, Auswirkungen auf Arbeit und Familie etc.).

In den meisten Fällen informiert unser Anwalt Sie danach über die pauschalen Anwaltskosten im ersten Teil des Verfahrens (sog. Ermittlungsverfahren und Zwischenverfahren).

Diese Pauschale deckt dann alles ab, was Ihr Anwalt für Sie außerhalb einer Gerichtsverhandlung macht (Akteneinsicht, Rechtsprüfung, eigene Ermittlungen, Besprechungen etc.).

Für die Verteidigung in einem Gerichtsprozeß wird eine weitere Pauschale pro Gerichtstermin vereinbart.

Abrechnung nach Stunden

Als Alternative zum Pauschalhonorar bietet sich die Abrechnung nach Stunden an. Sie erhalten dann im ersten Gespräch eine Einschätzung über die voraussichtliche Tätigkeitsdauer und natürlich im Laufe des Verfahrens eine genaue Aufzählung der geleisteten Anwaltsstunden.

Diese Abrechnungsart ist vor allem dann sinnvoll, wenn der zeitliche Einsatz des Anwalts schwer oder gar nicht absehbar ist.

Der Stundensatz unser Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht liegt im Normalfall bei 238,00 € pro Stunde (200,00 € zzgl. Umsatzsteuer).

Abrechnung nach RVG

Eine Abrechnung nach der Gebührentabelle des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes kommt nicht oft in Betracht, weil es mehrere Nachteile hat:

Zum einen kann man vorher nur schlecht sagen, wie hoch die Gebühren am Ende sein werden. Zum anderen sind die Gebühren in fast allen Fällen, in denen ein auf Strafrecht spezialisierter Rechtsanwalt sein ganzes Können und hohen Einsatz mitbringt, viel zu niedrig.

In unserer Kanzlei rechnen wir so bis auf wenige Ausnahmen meist ab, wenn wir als Vertreter der Nebenklage tätig werden oder Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten der Verteidigung übernimmt.

Stellen Sie Ihren Fall vor.Fallvorstellung an info@pohlundmarx.de

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