Auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwälte
Willkommen bei Pohl & Marx: Fachanwälte für Strafrecht in Berlin.
Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht stehen wir seit über 15 Jahren (Stand 2023) für eine intelligente und erfolgreiche Verteidigung in Strafsachen.
Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen in jeder Verfahrenslage zur Seite und führen aufgrund nachgewiesener besonderer praktischer Erfahrung und besonderer theoretischer Kenntnisse im Strafrecht und Strafprozeßrecht die Zusatzbezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht.“
Den Ermittlungs- und Justizbehörden (Polizei, Zoll, Staatsanwaltschaft, Gericht) sollten Sie nie alleine gegenübertreten. Unsere Strafrechtskanzlei bietet Ihnen Ihnen eine hochkompetente und engagierte Verteidigung in kleinen oder großen Verfahren.
Rufen Sie einfach an und vereinbaren einen Besprechungstermin mit einem unserer Rechtsanwälte: (030) 526 70 93 0
Ging um BTM-Handel/Cybercrime, Urteil Geldstrafe statt drohender Freiheitsstrafe, Ergebnis ist TOP. Herr Pohl ist absolut fachkundig, kompetent, vor Gericht sehr überzeugend, top Beratung. Man hat hier nicht das Gefühl, sein Geld an einen Trottel verschenkt zu haben. Vor allem passt er im Gericht auf dass man sich nicht verquatscht. Bedingungslos weiterzuempfehlen.
Bewertung von Neo Surfer auf anwalt.de
Fachanwälte für Strafrecht – Ihre starke Verteidigung
Aufgrund nachgewiesener besonderer praktischer Erfahrung und besonderer theoretischer Kenntnisse im Strafrecht und Strafprozeßrecht führen unsere Rechtsanwälte die Zusatzbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht. Wir bieten unseren Mandanten eine hochspezialisierte Verteidigung in Strafsachen, sei es in kleinen oder großen Verfahren. Und das bei fairen und transparenten Anwaltskosten.
Sie haben die Möglichkeit, einem unserer Rechtsanwälte Ihren Fall in einem persönlichen Gespräch unverbindlich vorzustellen und zu erfragen, wie viel die Verteidigung in dieser Angelegenheit kosten wird. Wenn einer unserer Anwälte Ihre Verteidigung übernimmt, wird es alles juristisch Zulässige für Sie unternehmen, um eine Strafe abzuwenden oder abzumildern.
Rufen Sie einfach an und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin, wenn auch Sie in Ihrem Verfahren einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht an Ihrer Seite haben möchten: (030) 526 70 93 0.
Rechtsanwälte und Strafverteidiger
Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei arbeiten seit über 15 Jahren bundesweit als Strafverteidiger und sind auf die Vertretung in Strafsachen spezialisiert, um aus jedem Strafverfahren das Beste für jeden Mandanten herauszuholen.
Jeder Rechtsanwalt ist zugleich Fachanwalt für Strafrecht und hat Erfahrung in allen Gerichtsinstanzen, vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten über das Landgericht Berlin bis zu erfolgreichen Revisionen beim Bundesgerichtshof.
Beide Anwälte bearbeiten Fällen aus nahezu allen Bereichen des Strafrechts, wobei im Laufe der Jahre eine gewisse Schwerpunktsetzung erfolgt ist. Angefangen haben unsere Rechtsanwälte mit der Verteidigung im allgemeinen Strafrecht und Betäubungsmittelstrafrecht. In den letzten Jahren erfolgten Schwerpunktsetzungen auf das Sexualstrafrecht sowie Cybercrime und Geldwäsche.
Rechtsanwalt Thomas C. PohlPartner | Fachanwalt für Strafrecht
„Moderat im Ton, fest in der Sache. Das beschreibt meine Art zu verteidigen am besten. Vor Gericht will ich den größtmöglichen Erfolg für meine Mandanten erzielen. Und der wird realistisch definiert.
Wenn ein Freispruch möglich ist, dann wird die Freispruchstrategie auch gegen Widerstände vor Gericht durchgezogen. Ohne unnötige Show, ohne Gebrüll, aber beharrlich und ohne vom richtigen Standpunkt abzuweichen.“
„G.H.
“
“Fachlich bis ins Detail fundierte Beratung, hervorragende Betreuung. Insgesamt eine hochgradig professionelle Vertretung im und außerhalb des Gerichtssaales. Sehr empfehlenswert.” C.G
„Herr Pohl hat mich sehr kompetent und fachlich versiert vor Gericht vertreten. Ein perfekter Anwalt mit hohen Kompetenzen!“ Jan (Bewertung auf google)
Rechtsanwalt Jan MarxPartner | Fachanwalt für Strafrecht
„Als Strafverteidiger verteidige ich die Rechte meiner Mandanten mit Zielstrebigkeit und Umsicht. Ich nehme mir viel Zeit, um mir anhand der Akten und der sonstigen Informationen ein vollständiges Bild der Beweislage zu machen.
Die beste Strategie setze ich dann gegenüber der Staatsanwaltschaft und vor Gericht um. Das ist für mich der Schlüssel zum Erfolg.“
“ Super sympatischer Typ. Es ging um einen BTM Verstoß und die Sache wurde souverän gelöst.
Wir erreichten einen Freispruch und bekamen sogar noch Geld zurück.“ M.W.
Strafrecht – Fälle und News
Auch 2024 aktuellViele Verfahren: Besitz, Verbreiten Kinderporno, § 184b StGB
In den letzten Wochen und Monaten häufen sich in unserer Kanzlei Verteidigungsanfragen wegen eines Tatvorwurfs gemäß § 184b StGB. Regelmäßig werden – insbesondere von US-Einrichtungen – die IP-Adressen von Personen registriert und an das BKA weitergeleitet, die zum Beispiel über Chatprogramme kinderpornoverdächtige Bilder hoch- oder heruntergeladen haben.
Kurze Zeit später kommt es dann in aller Regel zu einer Wohnungsdurchsuchung beim Inhaber des IP-Anschlusses wegen des Verdachts auf Besitz, Herstellen und Verbreiten kinderpornographischer Inhalte. In seltenen Fällen bleibt die Hausdurchsuchung aus und der Betroffene findet eine Vorladung als Beschuldigter im Briefkasten.
mehr zum Thema Strafverteidigung beim Tatvorwurf § 184b StGB
Aktueller Strafrecht-Fall aus der KanzleiStrafbefehl, Einspruch, Einstellung gg. Geldauflage
Unsere Mandantin hatte einen Strafbefehl vom Amtsgericht Tiergarten erhalten. Darin hieß es:
Sie werden angeklagt, sich als Unfallbeteiligte nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt zu haben, bevor Sie zugusten anderer Unfallbeteiligter und des Geschädigten die Feststellung Ihrer Person, Ihres Fahrzeugs (usw.) ermöglicht hatten.
Vergehens des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, strafbar nach §§ 142 Abs.1 und 5, 53 Strafgesetzbuch.
Als Strafe waren 750,00 € festgesetzt worden.
Unsere Mandantin berichtete, daß sie zwar beim Ausparken an ein anderes Auto gestoßen war, aber keine Schäden gesehen hatte. Es habe aber aber einen lauten Knall gegeben… weiterlesen
Teillegalisierung von CannabisWie wir kommunizieren können.
Die Regierung macht ernst und ist dabei, ein „Canabisgesetz“ auf den Weg zu bringen. Cannabis soll nach dem aktuellen Gesetzesentwurf nicht mehr Betäubungsmittel im Sinne des BTMG sein. Stattdessen soll das neue Gesetz regeln, unter welchen Voraussetzungen der Besitz und der Anbau von Cannabis legal ist.
Stand heute (13.01.2024) wäre der Anbau von drei Cannabispflanzen sowie der Besitz von 25 g Cannabis zukünftig legal. Es kann sinnvoll sein, aktuelle Strafverfahren z.B. durch Rechtsmittel in die Länge zu ziehen, bis das neue Gesetz kommt.
Gerichtsverhandlung 12.01.2024Anklage Geldwäsche, § 261 StGB
Ein Student aus Nigeria wurde verdächtigt und angeklagt, Geldwäsche betrieben zu haben. Er soll Geld aus einem Betrug an einer älteren Dame („romance-scam“) entgegengenommen haben und dabei gewußt haben, daß es sich um rechtwidrig erlangten Geld handelt. Die Umstände sprachen gegen den von Rechtsanwalt Pohl verteidigten Mandanten. Die ältere Dame behauptete jedoch bei der Polizei hartnäckig, sie sei gar nicht betrogen worden, obwohl sie insgesamt über 100.000 € verloren hatte.
Vor Gericht jedoch änderte sie ihre Ausage, so daß die ursprüngliche Verteidigungsstrategie nicht mehr erfolgversprechend wurde.
Da glücklicherweise das Geld auf dem Konto unseres Mandanten sichergestellt worden war, konnte Rechtsanwalt Pohl das Gericht und die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, das Verfahren gegen Zahlung einer moderaten Summe gemäß § 153a StPO einzustellen.
Beschuldigter? Sofort zum Anwalt für Strafrecht.
Haben Sie ein Schreiben von der Polizei, vom Zollfahndungamt, vom Finanzamt oder vom Gericht (z.B. eine Vorladung als Beschuldigter, eine Anklageschrift usw.) wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs erhalten? Wurde gerade ihre Wohnung, Ihre Firma oder Ihre Praxis durchsucht? Gab es eine Festnahme oder Verhaftung?
Dann sollten Sie den Justizbehörden nicht alleine gegenübertreten. Unsere Rechtsanwälte sind aufgrund nachgewiesener besonder Kenntnisse und Erfahrung zugleich Fachanwälte für Strafrecht und vertreten Sie auf allen Gebieten des Strafrechts.
Spezialisiert, engagiert und erfolgreich. Und das bei fairen und nachvollziehbaren Anwaltskosten.
Zum Beschuldigten in einem Strafverfahren kann man schneller werden, als man denkt. Eine Anzeige oder sogar ein anonymer Hinweis, und schon steht die Polizei vor der Tür oder man erhält eine Vorladung. Später im Verfahren kann dann auch eine Anklage folgen. Sie haben das Recht, jederzeit einen Anwalt einzuschalten.
Da es im Strafrecht oft um viel geht und das Verfahren als besonders belastend empfunden wird, sollten Sie zu einem Spezialisten gehen. Ein Fachanwalt für Strafrecht steht Ihnen effektiv und kompetent zur Seite.
Vereinbaren auch Sie gleich schnell und unverbindlich Ihren ersten Besprechungstermin: (030) 526 70 93 0
Vorladung als BeschuldigterGehen Sie zum Anwalt, nicht zur Polizei.
Es ist sicherlich beunruhigend, eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei oder anderen Strafverfolgungsbehörden zu erhalten. In dieser Situation heißt es: Ruhe bewahren und nicht zur Polizei gehen.
Jeder Beschuldigte hat das Recht, zu dem Tatvorwurf zu schweigen. Das Schweigen darf auch nicht zum Nachteil des Beschuldigten ausgelegt werden. Und es ergibt in fast allen Fällen keinen Sinn, der Vorladung Folge zu leisten und zur Polizei zu gehen. Im besten Fall verschlimmert sich die eigene Position nicht, aber ein Beschuldigter, der ohne genaue Kenntnis der Beweislage zu Polizei geht und eine Aussage macht, redet sich mit hoher Wahrscheinlichkeit ”um Kopf und Kragen”.
Ein Beschuldigter sollte deshalb bei Erhalt einer Vorladung immer schweigen und von einem weiteren Recht Gebrauch machen: Dem Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens einen Rechtsanwalt zu nehmen.
Anklage / Anklageschrift erhaltenSchalten Sie einen unserer erfahrenen Strafverteidiger ein.
Wenn Sie eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft vom Gericht erhalten, ist es noch nicht zu spät, einen Anwalt als Strafverteidiger zu beauftragen. Und das sollten Sie auch tun.
Eine Anklageschrift fertigt die Staatsanwaltschaft nämlich nur, wenn sie meint, daß eine Verurteilung in einem Gerichtsprozeß überwiegend wahrscheinlich ist. Wenn Sie also zum Beispiel bis dato eine Vorladung als Beschuldigter nicht ernstgenommen haben, wird mit der Anklageschrift klar, daß es jetzt höchste Zeit ist, einen Anwalt als Ihren Strafverteidiger zu beauftragen.
Ihr Anwalt wird zuerst Akteneinsicht beantragen, dann die Sach – und Rechtslage prüfen und mit Ihnen besprechen. Dann wird ihr Anwalt eine Verteidigungsstrategie empfehlen und mit Ihnen beraten. Wenn es dann zum Gerichtsprozeß kommt- was nach einer Anklage wahrscheinlich ist – wird er Sie auf den Prozeß vorbereiten.
HausdurchsuchungNehmen Sie sich einen Anwalt für Strafrecht.
Wenn es bei Ihnen eine Hausdurchsuchung gegeben hat, ist das sicherlich ein einschneidendes Ereignis, selbst wenn die Polizei nicht gerade mit dem SEK angerückt ist. Eine Hausdurchsuchung vermittelt einem die Macht des Justizapparates, der nicht immer zimperlich vorgeht.
Ganz gleich, ob die Polizei oder eine andere Strafverfolgungsbehörde etwas bei Ihnen gefunden hat: Sie sollten unverzüglich einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht konsultieren, um im weiteren Verfahren nicht alleine dazustehen.
Unsere Rechtsanwälte stehen für Sie bereit, um Ihnen in dieser Situation zur Seite zu eilen, damit Sie im Verfahren keine Fehler begehen und bestmöglich vorbereitet sind, wenn es zu einem Gerichtsprozeß kommt.
Rufen Sie an unter 030 / 526 70 93 0 und vereinbaren einen Termin mit einem Rechtsanwalt.
Festnahme oder VerhaftungDie Rechtsanwälte der Kanzlei übernehmen den Fall.
Wurde ein Angehöriger oder Freund von der Berliner Polizei festgenommen oder bereits verhaftet? Dann befindet er sich vermutlich im Polizeigewahrsam am Tempelhofer Damm oder bereits beim Haftrichter im Kriminalgericht (Turmstraße in Berlin-Moabit).
Rufen Sie an unter 030 / 526 70 93 0 und halten bitte den Namen und das Geburtsdatum des Inhaftierten bereit. Das gilt natürlich auch für das Aktenzeichen des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft, falls Ihnen der Haftbefehl vorliegt. Auch ein Vorschuß auf das Anwaltshonorar muß organisiert und zeitnah vorbeigebracht werden.
Der Anwalt der Kanzlei, der gerade nicht unabkömmlich ist, wird sich schnellstmöglich auf den Weg begeben, um den Festgenommenen zu unterstützen und erste rechtliche Hilfe zu leisten. Der Anwalt wird alles unternehmen, um den Festgenommen freizubekommen oder eine spätere Freilassung vorzubereiten.
Rechtsgebiete der Kanzlei
Unseren Mandanten bieten wir ein umfangreiches Leistungsspektrum, das viele Gebiete des Strafrechts abdeckt. Es reicht von Bereichen, die dem privaten Bereich zuzuordnen sind, wie das allgemeine Strafrecht oder das Verkehrsstrafrecht, bis zu Aspekten des Strafrechts, die mit unternehmerischer oder beruflicher Tätigkeit zusammenhängen. Englischsprachige Mandanten wenden sich an Rechtsanwalt Pohl, der gut Englisch spricht.
Allgemeines StrafrechtDiebstahl, Betrug, Beleidigung ...
Zum allgemeinen Strafrecht gehören vor allem die im Strafgesetzbuch – StGB – geregelten Straftatbestände, die nicht einem bestimmten Gebiet oder einem speziellen Kontext zuzuordnen sind. Dazu gehören u.a. gefährliche Körperverletzung, Beleidigung, Betrug, Brandstiftung, Diebstahl, Urkundenfälschung uvm.
Allg. StrafrechtBetäubungsmittelstrafrechtDrogenbesitz, Drogenhandel ...
Die Verteidigung in BtM-Verfahren ist ein besonderer Schwerpunkt der Kanzlei. Sämtliche Anwälte haben seit Jahren Erfahrung in diesem Bereich gesammelt. Dazu gehören kleinere Verfahren, z.B. wegen Besitz von Kokain, und große Verfahren, z.B. wegen Handeltreiben großer Mengen Amphetamin, Cannabis usw.
DrogenstrafrechtSexualstrafrechtSexueller Übergriff, Mißbrauch ...
Zum Sexualstrafrecht gehören z.B. Vergewaltigung, sexuelle Belästigung, sexueller Übergriff, Besitz, Herstellen und Verbreiten von Kinderpornographie, sexueller Mißbrauch usw. Oft ist eine besonders intensive Verteidigung notwendig, zum Beispiel bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen.
SexualstrafrechtVerkehrsstrafrechtAlkohol am Steuer, Fahrerflucht ...
Eine ganze Menge von Vorschriften des StGB befaßt sich mit Straftaten aus dem Bereich Verkehrsrecht. Es geht um Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die einem vor allem als Autofahrer, aber auch als Radfahrer passieren können. Beispiele dafür sind Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahrerflucht und Trunkenheit im Verkehr.
VerkehrsstrafrechtCybercrimeGeldwäsche, Darknet, Betrug etc.
Cybercrime umfaßt Straftaten, die im virtuellen Raum begangen werden. Dazu gehören z.B. das Ausspähen von Daten, Cyberangriffe, Darknethandel, Betrug, Geldwäsche uvm. Viele Polizeidienststellen haben Schwerpunktabteilungen, genau wie die Staatsanwaltschaft. Deshalb brauchen Beschuldigte einen Anwalt, der die Onlinewelt kennt.
CybercrimeWirtschaftsstrafrechtKorruptionsdelikte, Insolvenzdelikte
Das sog. Wirtschaftsstrafrecht ist ein besonders komplexes Gebiet. Es umfaßt unternehmensbezogene Strafvorschriften und Ordnungswidrigkeiten. Dazu gehören zum Beispiel Bestechung und Bestechlichkeit, Insolvenzdelikte, Betrug, Untreue uvm. Auch die Bereiche Compliance sowie internal investigations gehören hierzu.
WirtschaftsstrafrechtSteuerstrafrechtSteuerhinterziehung, Selbstanzeige ...
Im Steuerstrafrecht geht es in vielen Fällen um Straftaten gemäß § 370 AO, also Steuerhinterziehung, sowie Ordnungswidrigkeiten, zum Beispiel gemäß § 26b UStG. Die Kanzlei vertritt und verteidigt Mandanten vor der Finanzbehörde – Finanzamt – sowie den Justizbehörden – Staatsanwaltschaft und Gericht -.
SteuerstrafrechtKapitaldelikteFahrlässige Tötung etc.
Die Verteidigung in Kapitalstrafsachen gehört zu den Tätigkeiten eines Anwalts, die noch mehr als alle anderen den vollen Einsatz und beste juristische Fähigkeiten voraussetzt. Es geht dabei um Mord oder Totschlag, um fahrlässige Tötung, Körperverletzung sowie Brandstiftung mit Todesfolge usw.
KapitaldelikteZeugenbeistandNebenklagen, Zeugenberatung etc.
Zu unseren Tätigkeiten als Anwälte für Strafrecht in Berlin gehört neben der Strafverteidigung auch der Einsatz für Geschädigte einer Straftat. Bei bestimmten Straftaten übernehmen wir die Nebenklagevertretung und machen Schadenersatz für unsere Mandanten geltend. Ihr Vorteil dabei ist, daß wir beide Seiten eines Strafverfahrens kennen.
Unsere Strafverteidiger – Gefragt von den Medien
Es ist meistens nicht im Interesse unserer Mandanten, daß über ihre Fälle im Fernsehen oder in der Zeitung berichtet werden. Manche unserer Fälle erwecken aber Medieninteresse und es erscheinen Fernsehteams oder Journalisten zum Gerichtsprozeß.
Wir wissen damit umzugehen, schützen unsere Mandanten und geben nur dann Interviews, wenn es gut für unsere Strategie ist.
Im Radio stehen unsere Anwälte hin und wieder als spezialisierte Ansprechpartner zur Verfügung.
Wenn Sie auf der Suche nach einem Anwalt sind, der Sie erfolgreich und klug verteidigt, dann rufen Sie einfach an: (030) 526 70 930