Anwalt Betrug

Tatvorwurf Betrug? Anwalt einschalten!

Sie werden beschuldigt, einen Betrug begangen zu haben? Dann benötigen Sie einen Anwalt für Strafrecht. Unsere auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwälte übernehmen große und kleinere Betrugsfälle.

Wenn Sie einen Brief von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht (Vorladung, Belehrungsschreiben, Anklage) wegen des Verdachts auf einen Betrug erhalten haben, sollten Sie den Ermittlungsbehörden nicht alleine gegenübertreten.

Das gilt natürlich erst recht, wenn Ihre Wohnung durchsucht wurde und Akten, Computer etc. beschlagnahmt wurden.

Unsere Rechtsanwälte sind spezialisiert auf Strafverteidigung und bieten Ihnen hochkompetente Verteidigung in Betrugsfällen aller Art. Aufgrund nachgewiesener praktischer Erfahrung und besonderer theoretischer Kenntnisse im Strafrecht und Strafprozeßrecht führen unsere Anwälte die Zusatzbezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“.

Stellen Sie Ihren Fall in einem unverbindlichen Erstgespräch einem unserer Rechtsanwälte vor: (030) 526 70 93 0

Ich wurde von Herrn Pohl sehr gut verteidigt. Sehr gute Vorbereitung, vor Gericht top. Hat  die Richterin mit seinem Plädoyer überzeugt. Der Staatsanwalt wollte mir eine Freiheitsstrafe geben, aber ich wurde freigeprochen. Es ging um Betrug u.ä. Vielen Dank nochmal. G.H.

Fachlich bis ins Detail fundierte Beratung, hervorragende Betreuung. Insgesamt eine hochgradig professionelle Vertretung im und außerhalb des Gerichtsaals. Sehr empfehlenswert. C.G.

Anwaltskanzlei in Berlin-Schöneberg

Die Strafrechtskanzlei Pohl & Marx – Fachanwälte für Strafrecht – befindet sich in verkehrsgünstiger Lage in Berlin-Schöneberg in der Kurfürstenstraße 130 in 10785 Berlin, zwischen Nollendorfplatz und Lützowplatz.

Hier erwartet Sie ein angenehmes Ambiente, ein freundliches Sekretariatsteam und Ihr kompetenter Rechtsanwalt für Ihren Betrugsfall.

Sie erhalten meist sehr kurzfristig einen Termin, weil unsere Anwälte wissen, wie belastend ein strafrechtlicher Vorwurf ist. Sie brauchen dann einen Anwalt, der sich im Betrugsstrafrecht auskennt und sich engagiert und kompetent zwischen Sie und die Ermittlungsbehörden stellt.

Rechtsanwalt Thomas C. Pohl und Rechtsanwalt Jan Marx sind jeweils seit über 15 Jahren (Stand 2023) als Strafverteidiger tätig und haben bereits viele Mandanten, denen ein Betrugsvorwurf gemacht wurde, erfolgreich verteidigt.

Ganz gleich, um welche Art von Betrug es bei Ihnen geht, unsere Anwälte stehen Ihnen mit Erfahrung, Engagement und Geschick zur Seite, um Sie optimal zu verteidigen.

Rufen Sie einfach an und machen sie einen unverbindlichen Besprechungstermin aus: (030) 526 70 930

Kontakt

Pohl & Marx Rechtsanwälte - Kurfürstenstraße 130 in 10785 Berlin

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Tatvorwuf Betrug – Ein Überblick

Das Strafrecht kennt viele Arten von Betrug. Der „klassische“ Betrug ist in § 263 StGB unter Strafe gestellt. Die Strafe für einen einfachen Betrug reicht von Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren.

In § 263 Absatz 2 StGB ist darüberhinaus der besonders schwere Fall des Betrugs unter Strafe gestellt. Ein besonders schwerer Betrug liegt vor allem bei gewerbsmäßigem Betrug vor. Die Strafe lautet dann sechs Monate bis 10 Jahre Freiheitsstrafe.

Das Strafgesetzbuch führt außerdem weitere Spezialfälle des Betrugs auf, nämlich den praktisch sehr relevanten Computerbetrug gemäß § 263a StGB, Subventionsbetrug gemäß § 264 StGB, Kapitalanlagebetrug gem. § 264a StGB sowie Kreditbetrug gemäß § 265 StGB.

Allen Arten von Betrug ist gleich, daß die Straftatbestände zu den kompliziertesten im Strafrecht gehören.

Rechtsanwalt Pohl Fachanwalt fuer Strafrecht Berlin

Betrugsvorwurf? Guter Rat vom Fachanwalt:

„Der Tatvorwurf Betrug kann sehr schwerwiegend sein. Wenn Sie einen Brief von der Polizei oder eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft erhalten haben, gehen Sie zum Anwalt für Strafrecht!

Im Strafrecht steht viel auf dem Spiel. Gehen Sie nur mit der besten Vorbereitung in ein Strafverfahren. Ich übernehme gerne Ihre Verteidigung, nehme Akteneinsicht und erarbeite die Strategie, mit der Sie mit dem besten Ergebnis aus dem Verfahren rauskommen.“

Rechtsanwalt Thomas C. Pohl, Fachanwalt für Strafrecht

Straftat Betrug im Detail (in Bearbeitung)

Definition des Betruges

Schwerer Betrug; § 263 StGB

Computerbetrug; § 263a StGB

Kreditbetrug

Tankbetrug

BaFöG-Betrug

Warenbetrug

Warenkreditbetrug

Einmietbetrug

Kleine Auswahl an Fällen (wird bearbeitet):

Ermittlungsverfahren: Versuchter Subventionsbetrug; § 264 StGBStaatsanwaltschaft Halle: Verfahren eingestellt nach § 153 StPO

Die Polizeiinspektion Halle ermittelte gegen unseren Mandanten wegen versuchten Subventionsbetruges. Es ging um die Förderung einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme. Problematisch daran war, daß unser Mandant angeblich vorsätzlich falsche Angaben bei der Antragstellung gemacht haben soll. Dadurch habe er versucht, sich die staatliche Förderung zu erschleichen.

Rechtsanwalt Pohl übernahm den Fall und bearbeitete die Akte. Nach der Beweislage hatte sein Mandant womöglich tatsächlich eine falsche Angabe gemacht, doch war nicht eindeutig erkennbar, daß dies vorsätzlich geschehen sei.

Rechtsanwalt Pohl regte an, einen Gerichtsprozeß zu vermeiden und das Verfahren höchstenfalls wegen (hypothetisch geringer Schuld) einzustellen.

So machte es auch die Staatsanwaltschaft. Also: Keine Strafe, keine Geldauflage, keine Eintragung im Bundeszentralregister.

2 Strafbefehle wegen Betrug zu 9.000,- € StrafeEinspruch: Freispruch vor Gericht

Es ging um Betrugsvorwürfe in Sachen Ebay-Verkäufe.

Der Mandant von Rechtsanwalt Pohl ist von mehreren Ebay-Käufern angezeigt worden, weil unser Mandant Autoteile angeblich nicht oder nicht richtig geliefert hatte. Danach sei es zum Kontaktabbruch gekommen. Mehrere Käufer fühlten sich betrogen und erstatteten Anzeige.

Rechtsanwalt Pohl legte für seinen Mandanten gegen die beiden Strafbefehle jeweils Einspruch ein.

In mehreren Besprechungen wurden die Tatvorwürfe und die Umstände der Ebay-Verkäufe genau besprochen.

Am Ende war die Strategie klar: Persönliche Erklärungen des Mandanten zusammen mit kritischen Zeugenbefragungen erschienen als die beste Methode, um einen Freispruch zu bekommen.

Zu Beginn der Gerichtsverhandlung ließ das Gericht durchblicken, daß es laut Aktenlage schlecht für unseren Mandanten aussehe. Aber der Richter war Rechtsanwalt Pohl als fair bekannt. Und am Ende hieß es: Freispruch!

Anklage: Sozialleistungsbetrug; § 263 StGBAmtsgericht Potsdam: Freispruch

Rechtsanwalt Pohl verteidigte in Potsdam einen Mandanten, der mit einer Anklageschrift der Staatsanwaltschaft in unsere Kanzlei gekommen war. Ihm wurde vorgeworfen, dem Jobcenter nicht mitgeteilt zu haben, einen neuen Job angenommen zu haben.

Deshalb sei unserem Mandanten zu viel Geld ausgezahlt worden – also Betrug. Ungeschickterweise hatte unser Mandanten gegenüber der Polizei behauptet, telefonisch beim Jobcenter bescheidgesagt zu haben.

So ein Anruf war aber in der Kundendatei nicht zu finden. Da unser Mandant auch schon mehrfach wegen Betrug vorbestraft war, glaubte die Staatsanwaltschaft im gar nichts mehr.

In mehreren eingehenden Gesprächen konnte Rechtsanwalt Pohl die näheren Umstände des neuen Jobs, der rückwirkenden Unterschrift unter den Arbeitsvertrag und die rückwirkenden Lohnzahlungen herausarbeiten.

Das Ziel vor Gericht hieß: Freispruch mangels Täuschungsvorsatz. Mit der richtigen Strategie klappte das auch.

Anklage: Ebay-Betrug; § 263 StGBAmtsgericht Berlin-Tiergarten: Freispruch

Ein Klassiker: Die Staatanwaltschaft Berlin klagt unsere Mandantin an, weil diese einen Ebay-Betrug begangen haben soll.

Sie habe etwas bei ebay verkauft, das Geld erhalten aber die Ware nicht verschickt, um sich zu bereichern.

Unsere Mandantin hatte sich bereits auf ein Anhörungsschreiben der Polizei gemeldet und mitgeteilt, die Ware abgesendet, aber wegen Nichtannahme zurückerhalten zu haben. Diese Einlassung wurde von der Staatsanwaltschaft nicht geglaubt, zumal zwei weitere Betrugsverfahren gegen unsere Mandantin liefen bzw. gelaufen waren.

Rechtsanwalt Pohl übernahm sehr kurzfristig kurz vor dem Gerichtstermin und studierte die Ermittlungsakte. Aus der Dokumentation des Paketdienstleisters ergab sich, daß seine Mandantin tatsächlich etwas an die vermeintlich Geschädigte geschickt hatte, und zwar bevor diese zur Polizei ging.

In der Verhandlung argumetierte Rechtsanwalt damit und beantragte einen Freispruch mangels Täuschung.

Es gab einen Freispruch.

Anklage: Gewerbsmäßiger Computerbetrug; § 263a StGBAmtsgericht (erw. Schöffengericht) Berlin: Freispruch

Das war eine komplizierte Sache. Unser Mandant wurde verdächtigt und angeklagt, in sehr vielen Fällen mit gefälschten VISA- Mastercard sowie Maestrokreditkarten Geld zu Unrecht erhalten zu haben. Dabei wurden anscheinend gehackte/geklaute Kartendaten benutzt, um dann die entsprechenden Karten selber herzustellen oder herstellen zu lassen.

Im Anschluß daran soll der Mandant von Rechtsanwalt im Rahmen eines Barbetriebs angebliche Umsätze vorgetäuscht und über die Karten abgerechnet haben.

Die Anklageschrift umfaßte 107 Seiten und war an das Landgericht Berlin gerichtet, schließlich aber zum erweiterten Schöffengericht (also Amtsgericht) eröffnet.

An fünf Verhandlungsterminen fand eine umfangreiche Beweisaufnahme statt. Ein Angebot des Gerichtes und der Staatsanwaltschaft, eine Geldstrafe zu akzeptieren, wurde von der Rechtsanwalt Pohl nach Rücksprache mit seinem Mandanten abgelehnt.

Am Ende kam es zu einem Freispruch, weil unserem Mandanten nicht nachgewiesen werden konnte, daß er selber die Daten unbefugt im Sinne des § 263a StGB verwendet hatte.

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