Sie wurden angezeigt oder haben eine Vorladung erhalten? Fordert die Polizei Sie auf, sich schriftlich zu einem Tatvorwurf zu äußern? Oder hat Ihnen das Gericht eine Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft geschickt?

Dann beauftragen Sie umgehend einen unserer erfahrenen Anwälte für Strafrecht, der Sie verteidigt. Dadurch stehen Sie nicht alleine und bewahren sich vor vermeidbaren Fehlern, denn ein Strafverfahren ist kompliziert und meist sehr unangenehm.

Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind allesamt seit Jahren auf die Verteidigung in Strafsachen spezialisiert und haben auf dieser Seite die relevantesten Straftaten aus dem sog. allgemeinen Strafrecht in Paragraphenreihenfolge aufgelistet.

Rufen Sie einfach an und beauftragen Sie einen Verteidiger, der Sie kompetent und sicher durch das Verfahren begleitet, wenn Ihnen einer der folgenden Tatvorwürfe gemacht wird:

Kanzlei für Strafsachen - Allgemeines Strafrecht
  • Widerstand gegen Vollstreckungsorgane; § 112 StGB
  • Hausfriedensbruch, Landfriedensbruch; §§ 123, 124 StGB
  • Geldfälschung, Inverkehrbringung von Falschgeld; §§ 146, 147 StGB
  • Falsche uneidliche Aussage; § 153 StGB
  • Falsche Verdächtigung; § 164 StGB
  • Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung; §§ 185, 186, 187 StGB
  • (Gefährliche) Körperverletzung; § 223, 224 StGB
  • Fahrlässige Körperverletzung; § 228 StGB
  • Nachstellung (Stalking); § 238 StGB
  • Nötigung; § 240 StGB
  • Bedrohung; § 241 StGB
  • (Besonders schwerer Fall des) Diebstahl; § 242, 243 StGB
  • Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl; § 244 StGB
  • Unterschlagung; § 246 StGB
  • Raub, räuberischer Diebstahl, Erpressung; §§ 249, 252, 253, 255 StGB
  • Begünstigung, Hehlerei; §§ 257, 259 StGB
  • Geldwäsche; § 261 StGB
  • Betrug; § 263 StGB
  • Computerbetrug; 263a StGB
  • Erschleichen von Leistungen (Schwarzfahren); § 265a StGB
  • Untreue; § 266 StGB
  • Urkundenfälschung; § 267 StGB
  • Sachbeschädigung; § 303 StGB
  • (Besonders schwere) Brandstiftung, fahrlässige Brandstiftung; §§ 306, 306a, 306b, 306d StGB

Wenn Ihnen ein Tatvorwurf wegen einer dieser Straftaten gemacht wird, sollten Sie sich an eine Anwaltskanzlei wenden, die auf Strafrecht spezialisiert ist. Ganz gleich, ob der Vorwurf klein oder groß, berechtigt oder unberechtigt ist: Ein Anwalt für Strafrecht hilft Ihnen, das Strafverfahren so gut wie möglich durchzustehen.

Unsere Erfahrung zeigt: Alleine die Tatsache, daß Sie sich einen Rechtsanwalt für Strafrecht nehmen, hat Einfluß auf das Verfahren, weil die Staatsanwaltschaft dann anders an das Verfahren rangeht und sich mehr Spielräume öffnen.

Die Rechtsanwälte unserer Berliner Kanzlei sind seit Jahren über 15 Jahren Verteidiger in Strafsachen und übernehmen gerne Ihre Verteidigung.

Wir werden Ihnen raten, zum Tatvorwurf zu schweigen. Wir beantragen Akteneinsicht, prüfen die Beweislage und entwerfen dann nach einer ersten Aktenbesprechung mit Ihnen eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie.

Beauftragen Sie einen Spezialisten.Einfach anrufen unter (030) 526 70 93 0

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