
Vorwurf Diebstahl mit Waffen?Gehen Sie zum Anwalt, nicht zur Polizei.
Haben Sie ein Schreiben von der Polizei oder vom Gericht (Anklageschrift, Beschluß, Ladung) erhalten? Wird Ihnen der Vorwurf „Diebstahl mit Waffen“ gemäß § 244 Strafgesetzbuch (StGB) gemacht?
Unsere Anwälte sind zugleich Fachanwälte für Strafrecht und übernehmen gerne Ihre Verteidigung beim Vorwurf „Diebstahl mit Waffen“, damit Sie der Polizei und dem Gericht nicht alleine gegenübertreten müssen.
Wir beraten und vertreten Sie in allen Lagen des Verfahrens, damit Sie vor Fehlern und unnötigen Belastungen geschützt werden.
Unsere Anwälte sind seit Jahren auf Strafrecht spezialisiert und können sie effektiv verteidigen. Unsere erste Empfehlung lautet: Sprechen Sie nicht mit der Polizei, sondern nehmen Sie sich einen Anwalt.
Vereinbaren Sie einfach einen Besprechungstermin in unserer Kanzlei und besprechen Ihren Fall mit einem Fachanwalt für Strafrecht: (030) 526 70 93 0
Informationen zum „Diebstahl mit Waffen“
Weitere Informationen zum Thema Diebstahl mit Waffen haben unsere Anwälte für Strafrecht auf einer speziellen Kanzleiseite bereitgestellt:
www.anwalt-diebstahl-mit-waffen-berlin.de
Dort wird u.a. erläutert, wie hoch die Strafe für Diebstahl mit Waffen ist, wann ein minder schwerer Fall vorliegt und wie der Begriff „Waffe“ beim Diebstahl mit Waffen gemäß § 244 StGB definiert wird.