Sie sind auf der Suche nach einem Rechtsanwalt, der Sie im Bereich Verkehrsrecht gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht effektiv verteidigt? Dann sind Sie in unserer Kanzlei richtig.

Wenn Sie angezeigt wurden oder einen Brief von der Polizei erhalten haben (Vorladung als Beschuldigter oder Aufforderung zur schriftlichen Äußerung), dann läuft gegen Sie ein strafrechtliches Verfahren. Das gilt natürlich auch, wenn Sie eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl vom Gericht erhalten haben.

In einer solchen Situation benötigen Sie einen Anwalt für Strafrecht, der sich außerdem mit den verkehrsrechtlichen Folgen eines Strafverfahrens (z.B. Führerscheinentzug, Führerscheinsperre) auskennt. Unser Rechtsanwalt Jan Marx – zugleich Fachanwalt für Strafrecht – erfüllt diese Voraussetzungen und hat schon vielen unserer Mandanten in Berlin und andernorts in verkehrsstrafrechtlichen Angelegenheiten geholfen.

Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Strafvorschriften aus dem Bereich Verkehrsstrafrecht.

Verkehrsstrafrecht
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht, Unfallflucht); § 142 StGB
  • Beleidigung im Straßenverkehr, § 185 StGB
  • Fahrlässige Körpererletzung; § 222 StGB
  • Nötigung im Straßenverkehr; § 240 StGB
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; § 315 b StGB
  • Gefährdung des Straßenverkehrs; § 315c StGB
  • Trunkenheit im Verkehr; § 316 StGB
  • Vollrausch; § 323a StGB
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis; § 21 StVG
  • Kennzeichenmißbrauch; § 22 StVG
  • Fahren ohne Versicherungsschutz, § 6 PflVG
  • Urkundenfälschung, § 267 StGB

Unsere Rechtsanwälte übernehmen im Bereich Verkehrsrecht auch die Verteidigung von Mandanten, denen eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorgeworfen wird. Typische Beispiele dafür sind zu schnelles Fahren, Rotlichtverstoß, Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes und die Aufnahme eines Handys während der Fahrt.

Drohende Folgen sind u.a. Bußgeldbescheid, Punkte in Flensburg, Fahrverbot und Führerscheinentziehung.

Es kann sich sehr lohnen, einen Bußgeldbescheid oder andere dieser Maßnahmen der zuständigen Behörde durch einen spezialisierten Anwalt überprüfen zu lassen.

Es kommt nämlich gar nicht selten vor, daß der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist. Gerade dann, wenn der Verlust des Führerscheins droht, wäre es ärgerlich, nicht alles getan zu haben, um ihn zu behalten.

Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, brauchen Sie sich nicht einmal um die Anwaltskosten zu kümmern.

Ihr Anwalt für Verkehrsstrafrecht in Berlin.Einfach anrufen unter (030) 526 70 93 0

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