Fachanwälte für Strafrecht
Wir sind auf die Verteidigung in Strafsachen spezialisiert und helfen Ihnen erfolgreich, wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren geführt wird. Deutschlandweit.
Ob Ermittlungsverfahren oder Gerichtsprozeß: Wir verteidigen unsere Mandanten in ganz Deutschland. Und das seit über 10 Jahren. In kleineren und großen Verfahren.
Verstoß gegen die Abgabenordnung, das Anti-Doping-Gesetz und das AMG – das ist eine komplizierte Angelegenheit.
Deshalb brauchen Sie einen Anwalt, der Sie mit voller Kraft, sicher und erfolgreich verteidigt. Rufen Sie gleich an und vereinbaren einen Termin zur kostenlosen Fallvorstellung: (030) 526 70 93 0
Oder schicken Sie uns eine E-Mail an info@pohlundmarx.de
Wir hören uns Ihren Fall an, schauen in Ihre Unterlagen (Vorladung, Anhörungsbogen, Durchsuchungsbeschluß, Anklage etc. von Zoll, Polizei oder Gericht) und sagen Ihnen dann, wie es weitergeht und was das kostet.
Sie entscheiden dann, ob wir Ihre Verteidigung übernehmen sollen. Den Papierkram erledigen wir unkompliziert per Mail, Fax oder Post.
Anti-Doping-Gesetz, AMG, Abgabenordnung
Besondere Kenntnisse und Erfahrung.
Unkompliziert und effektiv: info@pohlundmarx.de
Post vom Zoll? Fachanwälte verteidigen Sie.
Liegt Ihnen ein Schreiben der Polizei, vom Hauptzollamt oder vom Zollfahndungsamt (Vorladung als Beschuldigter oder Anhörungsbogen) oder vom Gericht (Durchsuchungsbeschluß oder schon Anklageschrift) vor?
Machen Sie keine Aussage, sondern machen Sie lieber sofort einen Termin beim Anwalt, der sich mit dem Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) und dem Arzneimittelgesetz (AMG) auskennt!
Ist Ihre Wohnung gerade nach Computern, Festplatten und sonstigen Datenträgern durchsucht worden? Keine Panik: Kontaktieren Sie uns.
Die Rechtsanwälte Thomas C. Pohl und Jan Marx stehen Ihnen in jeder Verfahrenslage zur Seite und setzen ihre Erfahrung aus vielen erfolgreichen Ermittlungsverfahren und Gerichtsprozessen für Sie ein.
Aufgrund nachgewiesener besonderer praktischer Erfahrung und besonderer theoretischer Kenntnisse im Strafrecht und Strafprozeßrecht führen unsere Anwälte die Zusatzbezeichnung Fachanwalt für Strafrecht.
Die Strafrechtskanzlei Pohl & Marx – Fachanwälte für Strafrecht – befindet sich in verkehrsgünstiger Lage in Berlin-Charlottenburg. An diesem traditionellen Anwaltsstandort erwartet Sie ein angenehmes Ambiente, ein freundliches Sekretariatsteam und Ihr kompetenter Rechtsanwalt.
Rufen Sie einfach an und stellen Ihren Fall in einem unverbindlichen Erstgespräch vor: (030) 526 70 93 0
Oder schreiben Sie uns eine E-Mail: info@pohlundmarx.de
Tatvorwürfe ergeben sich aufgrund verschiedener Konstellationen, z.B.:
- Postkontrolle Flughafen Frankfurt/Main; Nicht geringe Menge nach § 6 AntiDopG
- Bannbruch; § 372 Abgabenordnung (AO)
- versuchter Erwerb, Besitz oder Verbringen von Dopingmitteln in nicht geringer Menge zum Zwecke des Dopings beim Menschen im Sport: § 4 i.V.m § 2 AntiDopG
- Handeltreiben mit Arzneimitteln entgegen § 43 AMG
- Internetbestellung von Testosteron-Präparaten
- Internetbestellung von Clenbuterol
- Internetbestellung von Tamoxifen
- Internetbestellung von Anastrazol usw….
- unerlaubter Weiterverkauf von verschriebenen Medikamenten
- Handel mit Dopingmittel uvm.
- Durchsuchung im Fitnesstudio
Verstoss AntiDopG, AMG, AO – Was jetzt?
Wer einer dieser Straftaten verdächtigt wird, steht vor mehreren Fragen: Wie geht es weiter? Muß ich beim Zoll aussagen? Gibt es Chancen, ohne Strafe davonzukommen? Reichen die Beweise überhaupt? Welche Strafe habe ich im schlimmsten Fall zu erwarten?
Diese Fragen kann man teilweise nicht pauschal beantworten. Sicher ist, daß Sie keine Aussage machen müssen und dies auch nicht tun sollten. Alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden. Außerdem legen Sie dadurch Ihre Verteidigungsstrategie fest und verspielen fast alle Möglichkeiten, die ein guter Anwalt gehabt hätte, um den Schaden für Sie zu minimieren.
Nur ein Anwalt kann nach Akteneinsicht und reiflicher Überlegung einschätzen, ob es einen erfolgversprechenden Ansatz gibt, unbeschadet aus dem Verfahren zu kommen. Dabei geht es vor allem um Beweisfragen.
Sollte eine Strafe nicht abzuwenden sein, kommt es bei deren Höhe natürlich auf den Einzelfall an. Um wie viele Arzneimittel oder Dopingmittel geht es? Gibt es Indizien für ein Handeltreiben? Ist bei einer Hausdurchsuchung eine größere Menge Geld beschlagnahmt worden? Gibt es Vorstrafen?
Bei überschaubaren Vorwürfen, zum Beispiel bei Internetbestellungen von Dopingmitteln in üblicher Größenordung, bestehen unsere Ziele darin, erstens eine Gerichtsverhandlung und zweitens einen Eintrag ins Führungszeugnis zu vermeiden.
Bei großen Verfahren geht es natürlich oft um die Freiheit. Hier kämpfen wir für Bewährungsstrafen.
Rufen Sie einfach an, wenn Sie einen Anwalt für Ihren Fall benötigen: (030) 526 70 93 0
Vorwurf AMG, AntiDopG, AO? Guter Rat vom Fachanwalt:
„Die Tatvorwürfe Verstoß gegen das AMG, das AntiDopG und die AO führen selten zu Gefängnisstrafen. Aber auch bei Internetkäufen von Dopingmitteln und Medikamenten kann es zu sehr unangenehmen Folgen kommen.
Viel sicherer ist es, die Sache mit Hilfe eines Profis anzugehen, der einem erklärt, wie das Verfahren abläuft, Fehler verhindert und das bestmögliche Ergebnis rausholt.“
AntiDoping-Fälle aus unserer Kanzlei
Hier finden Sie eine kleine Auswahl der Fälle, die wir in Sachen AMG-Verstoss, Anti-Doping-Gesetz-Verstoss und Verstoss gegen die AO bearbeitet haben.
Diese Liste wird nach und nach erstellt. Die alten Fälle, für die noch die alte Rechtslage galt, haben wir runtergenommen, da dies verwirrend gewesen wäre.
Wir fangen erst einmal mit einem Beispielsfall an:
Zollfahndungamt Frankfurt/Main: AnhörungVerstoß gegen AO, AntiDopG, AMG
Unser spätere Mandant aus der Schweiz hatte einen Brief („Anhörung“) vom Zollfahndungsamt Frankfurt/Main erhalten.
Der Zoll hatte am Flughafen eine Paktesendung kontrolliert, die an unseren Mandanten gehen sollte. Darin enthalten waren:
- Injektionsflaschen Wirkstoff Boldenon Undecyleonat
- 20 Ampullen Testosteron Enantat
- Clenbuterol
- Tamoxifen
- Anastrazol
Rechtsanwalt Pohl übernahm die Verteidigung und beantragte Akteneinsicht. Dem Zoll wurden nur die notwendigen Pflichtangaben mitgeteilt.
Nach längeren Rechtsgesprächen mit der Staatsanwaltschaft Frankfurt bot diese an, das Verfahren gegen eine akzeptable Geldauflage einzustellen.
Unser Mandant stimmte dem zu, zahlte den Geldbetrag und das Verfahren wurde gemäß § 153 a StPO eingestellt. Er hat damit keinen Eintrag im Führungszeugnis.