Wir verteidigen Mandanten, denen eine Straftat aus dem Bereich „Cybercrime“ vorgeworfen wird.
Cybercrime im weiten Sinne ist ein Sammelbegriff für Strataten, die sich gegen das Internet, weitere Datennetze, informationstechnische Systeme oder deren Daten richten. Cybercrime erfat auch solche Straftaten, die mittels dieser Informationstechnik begangen werden.
Das können sehr viele Arten von Straftaten sein. Klassiker sind das Hacking (§§ 202a Abs.1, 202b, 303a, 303b StGB), Computerbetrug (§ 263a), der Handel mit Drogen und Medikamenten, der Handel mit Waffen, Kartendaten, Identitäten uvm.
Hinzu kommen zum Beispiel verschiedene Arten der Urkundenfäschung, der Geldwäsche und auch die Verbreitung von Kinderpornographie gemäß § 184 b StGB.
Eines eint alle Cyberstraftaten: Ein Rechtsanwalt wird kaum in der Lage sein, seine Mandanten gut zu verteidigen, wenn er keine Ahnung von Computern, Darknet, Marketplaces usw. hat.
Wir sind eine Strafrechtkanzlei, die schon früh damit begonnen hat, sich mit dem Thema Darknet etc. zu beschäftigen. Wir setzen unsere Expertise und Erfahrung zum Beispiel in einer Vielzahl von shiny-flakes-Verfahren ein, um unsere Mandanten vor Nachteilen zu schützen.
Hier nochmal eine Liste einiger „Cybercrimes“:
- Verstoss gegen das BtMG
- Verstoss gegen das AMG
- Urkundenfälschung; § 267 StGB
- Betrug, § 263 StGB
- Geldwäsche (Webmoney, Bitcoins etc.); § 261 StGB
- Verstoß gegen das Waffengesetz oder Kriegswaffenkontrollgesetz
- Ausspähen und Abfangen von Daten; 202a StBG
- Verstoß gegen das Anti-Doping-Gesetz
- Computerbetrug; § 263a StGB
- Fälschung beweiserheblicher Daten; § 269 StGB
- Computersabotage; 303b Absatz 2 StGB
- Abfangen von Daten; § 202b StGB
- Besitz, Verschaffen, Verbreiten kinderpornographischer Inhalte § 184b StGB
Wenn Ihnen ein Tatvorwurf aus dem Bereich Cybercrime gemacht wird, so vereinbaren Sie einfach einen Besprechungstermin mit einem spezialisierten Rechtsanwalt, der Ihre Vertretung gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht übernimmt.
Unsere Kanzlei ist mit zwei Fachanwälten für Strafrecht eine Spezialkanzlei für Strafrecht, in der jeder Rechtsanwalt wiederum seine Spezialgebiete hat.
Rechtsanwalt Pohl (vor allem BtMG-Verstoss, Medikamentenhandel und Geldwäsche) und Rechtsanwalt Marx (vor allem BtMG-Verstoß, Medikamentenhandel, Betrug usw.) übernehmen für Sie Fälle aus dem Bereich Cybercrime.
Wir sind in ganz Deutschland für unsere Mandanten im Einsatz, sei es in kleinen, mittleren oder sehr umfangreichen Verfahren. Wenn Sie einen Rechtsanwalt benötigen, der mit Kompetenz, Gradlinigkeit und Engagement an Ihrer Seite steht, rufen Sie einfach an: (030) 526 70 93 0