Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei oder vom Zoll erhalten? Dann läuft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Sie und die Polizei will Sie sprechen.
Der richtige Anwalt an Ihrer Seite ist dann ein Rechtsanwalt mit der Spezialisierung Strafrecht. Unsere Rechtsanwälte sind seit Jahren auf die Verteidigung in Strafsachen spezialisiert und führen die Zusatzbezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“.
Beste Voraussetzungen für eine optimale Verteidigung, damit nach einer Vorladung als Beschuldigter die richtigen Weichen für Ihren Fall gestellt werden.
Rechtsanwalt Thomas C. Pohl – Fachanwalt für Strafrecht – beantwortet auf dieser Seite die dringlichsten Fragen rund um das Thema „Vorladung als Beschuldigter“.
- Muß ich zur Polizei gehen oder mich dort melden?
- Mache ich mich verdächtig, wenn ich nicht hingehe?
- Was hat die Polizei gegen mich in der Hand?
- Kann ich mich bei der Polizei selbst verteidigen?
- Brauche ich einen Anwalt?
- Warum zum Fachanwalt für Strafrecht?
- Was macht ein Anwalt bei einer Vorladung als Beschuldigter?
Vorladung – was nun?
Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten haben, sollten Sie dort auf keinen Fall hingehen! Sie sollten auch den Termin nicht absagen, vor allem nicht mündlich.
Denn: Die Ermittlungsbehörden (Polizei, Zollfahndung etc.) haben einen Verdacht gegen Sie. Es ist der Job der Ermittlungsbehörden, Straftaten aufzuklären. Die wollen Sie also überführen.
Wenn Sie in so einer Situation mit der Polizei sprechen, wird man Ihnen alles, was Sie sagen, aufschreiben. Das kann alles vor Gericht gegen Sie verwendet werden und Sie kommen von diesen Aussagen nicht einfach wieder weg. Selbst wenn Sie nur den Termin telefonisch absagen möchten, könnten Sie in ein Gespräch verwickelt werden. Lassen Sie das nicht zu.
Und ganz egal, was Sie sagen: Bei der Polizei wird man Ihnen eher nicht glauben. Denn Sie sind der Beschuldigte, der aus Sicht der Polizei seine Haut retten will.
Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten haben, gehen Sie zum Anwalt für Strafrecht, nicht zur Polizei: (030) 526 70 93 0
Nicht hingehen = Schuldeingeständnis?
Für viele Menschen ist die Polizei in der Regel „der Freund und Helfer“. Man ist deshalb schnell versucht, mit der Polizei zu reden und den Tatvorwurf irgendwie zu entkräften. Ganz nach dem Motto: Wenn ich mit denen freundlich rede, sind die auch freundlich zu mir.
Kann sein, daß die Polizisten freundlich sind, aber das heißt nicht, das Sie nicht trotzdem angeklagt werden.
Es ist schlau, der Vorladung nicht zu folgen, und das ist Ihr gutes Recht! Sie haben keine Pflicht, bei einer Vorladung als Beschuldigter bei der Polizei zu erscheinen. Wenn Sie von diesem Recht Gebrauch machen, ist dies nicht verdächtig und kein Schuldeingeständnis.
Was weiß die Polizei?
Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten haben, sind die Ermittlungen meistens schon fast am Ende. Die Polizei hat also bereits einige Beweise gegen Sie gesammelt. Das können Zeugenaussagen, Bilder, Fingerabdrücke usw. sein.
Die Polizei wird Ihnen das aber nicht sagen. Das ist auch ein wichtiger Grund dafür, nichts zu sagen, sondern sich mit einen Strafverteidiger zu besprechen.
Vorladung – Sich ohne Anwalt verteidigen?
Wie gesagt: Sie kennen die bisherigen Beweise nicht. Und gegen Beweismittel, die Sie nicht genau kennen, können Sie sich nicht richtig verteidigen.
Sinnvolle Verteidigung ist erst nach vollständiger Akteneinsicht möglich. Und die erhält bloß ein Rechtsanwalt, den Sie als Ihren Verteidiger engagieren.
Vorladung – was macht der Anwalt?
Wenn Sie mit Ihrer Vorladung zum Anwalt Ihres Vertrauens gehen, wird er erst einmal bei der Polizei den Vorladungstermin absagen. Wenn sie ein Schreiben mit der Überschrift „Belehrung / Schriftliche Äußerung im Strafverfahren“ erhalten haben, wird er der Polizei mitteilen, daß Sie sich nicht äußern werden.
Außerdem beantragt ein Rechtsanwalt Akteneinsicht und gibt Ihnen gleich ein paar Verhaltenstipps sowie Hinweise zum weiteren Verfahren.
Wenn die Akte dann in der Kanzlei ist, bespricht Ihr Anwalt den Akteninhalt und erarbeitet eine Verteidigungsstrategie.
Rufen sie einfach in unserer Strafrechtskanzlei an, wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten haben und einen erfahrenen und engagierten Verteidiger benötigen: (030) 526 70 93 0
Deshalb zum Fachanwalt für Strafrecht
Alle Rechtsanwälte haben das gleiche Studium absolviert und haben die Befähigung zum Richteramt. Aber es gibt sehr viele Teilbereiche des Rechts. Es gibt kaum einen Anwalt, der mehrere Rechtsgebiete (z.B. Strafrecht, Familienrecht, Erbrecht etc.) gleichzeitig sehr gut beherrscht.
Deswegen gibt es unter Anwälten einige Spezialisten. Wer den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ führt, hat nachgewiesen, im Strafrecht und Strafprozeßrecht besondere Erfahrung und Kenntnise zu haben.
Eine Vorladung als Beschuldigter zu erhalten ist immer Teil eines Strafverfahrens. Deshalb ist ein Fachanwalt für Strafrecht der richtige Anwalt bei einer solchen Vorladung. Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht steht Ihnen kompetent und engagiert zur Seite, wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren geführt wird.
Rechtsanwalt Thomas C. PohlFachanwalt für Strafrecht | Partner
Rechtsanwalt Pohl bearbeitet in unserer Kanzlei neben dem allgemeinen Strafrecht die Bereiche Drogenstrafrecht (BtMG, AMG), Wirtschaftsstrafrecht (Untreue, Kreditbetrug, Bestechung uvm.), Sexualstrafrecht (Sexuelle Nötigung etc.) und Geldwäsche.
Rechtsanwalt Jan MarxFachanwalt für Strafrecht | Partner
Rechtsanwalt Marx ist erster Ansprechpartner für die Bereiche Drogenstrafrecht (z.B. Erwerb, Besitz, Handeltreiben von BtM), Verkehrsstrafrecht (Fahrerflucht, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr usw.), Sexualstrafrecht sowie Führerscheinsachen.