In diesem Fall hatte unser spätere Mandanten ein Schreiben von der Polizei erhalten. Es war eine Vorladung als Beschuldigter wegen Diebstahlsverdacht. Rechtsanwalt Pohl übernahm den Fall und ließ sich erklären, worum es geht: Unser Mandant hatte in einer Bank eine Brieftasche gefunden und diese bei der Polizei abgegeben. Als der Eigentümer die Brieftasche von der Polizei erhielt, behauptete er, es fehlten 100,00 €. Und schon wurde unser Mandant verdächtigt! Zum Glück war das eine nicht allzu schwierige Sache: Rechtsanwalt Pohl sah sich die Akte an und konnte gegenüber der Staatsanwaltschaft darlegen, daß die Aussage des angeblich Geschädigten nicht sehr glaubhaft […]
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