Dies war ein heikles Verfahren. Es war nämlich zu befürchten, das unser Mandant ins Gefängnis kommt. Es ging um gefährliche Körperverletzung, die mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren bestraft wird.
Die Polizei ermittelte gegen ihn, weil er auf einer Feier jemanden mit einer Glasflasche voll auf den Kopf geschlagen hatte. Der Geschädigte erlitt schwere Wunden und blutete stark.
Unser Mandant war auch schon vorbestraft.
Die Tat wurde von der Staatsanwaltschaft als gefährliche Körperverletzung gemäß §§ 223, 224 StGb gewertet und entsprechend vor Gericht gebracht.
Rechtsanwalt Pohl hatte die Verteidigung übernommen und zahlreiche Gespräche zwecks Vorbereitung der Strategie und der Gerichtsverhandlung geführt. Auch der Alkoholmißbrauch seines Mandanten spielte eine große Rolle.
Vor Gericht gab Rechtsanwalt Pohl eine geständige Erklärung für seinen Mandanten ab und erklärte die persönlichen Hintergründe und das Bemühen seines Mandanten, vom Alkohol wegzukommen.
Diese Strategie ging auf und unser Mandant erhielt 9 Monate auf Bewährung und für 2 Jahre einen Bewährungshelfer.