Dies war ein heikles Verfahren. Es war nämlich zu befürchten, das unser Mandant ins Gefängnis kommt. Es ging um gefährliche Körperverletzung, die mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren bestraft wird. Die Polizei ermittelte gegen ihn, weil er auf einer Feier jemanden mit einer Glasflasche voll auf den Kopf geschlagen hatte. Der Geschädigte erlitt schwere Wunden und blutete stark. Unser Mandant war auch schon vorbestraft. Die Tat wurde von der Staatsanwaltschaft als gefährliche Körperverletzung gemäß §§ 223, 224 StGb gewertet und entsprechend vor Gericht gebracht. Rechtsanwalt Pohl hatte die Verteidigung übernommen und zahlreiche Gespräche zwecks Vorbereitung der Strategie und […]
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