Unsere Mandantin bekam ein Schreiben vom Polizeipräsidenten in Berlin. Darin hieß es:
„Vorladung als Beschuldigter“
Ihr wurde vorgeworfen, in einer Bank Geld aus einem Automaten geklaut zu haben, das vor ihr jemand nicht aus dem Automaten genommen hatte.
Die Beschuldigte beauftragre Rechtsanwalt Pohl mit ihrer Verteidigung. Dieser schaute sich die Akte an, in der sich auch ein Überwachungsvideo der Bank befand. Der Vorgang war klar zu erkennen. Jemand hatte Geld im Automaten steckengelassen und ein anderer hat es sich geschnappt. Aber: Dieser Jemand war eindeutig ein Mann. Dieser Mann war vorher mit der EC-Karte unserer Mandantin auch bei Geldabheben.
Rechtsanwalt Pohl beschränkte sich in einem Verteidigungsschriftsatz darauf zu sagen, daß seine Mandantin kein Mann ist.
Das Verfahren wurde daraufhin von der Staatsanwaltschaft mangels Tatverdacht eingestellt.