Dieser Fall fing für unseren Mandanten mit einer Hausdurchsuchung durch die Polizei an.
Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, im Darknet Falschgeld in unbekannter Menge aus Italien bestellt und erhalten zu haben.
Die Polizei beschlagnahmte eine Menge Datenträger, u.a. Computer und Speichermedien.
Dazu muß man sagen, daß Geldfälschung ein sehr ernster Vorwurf ist, der laut § 146 StGB mit nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft wird!
Einer unserer Fachanwälte für Strafrecht übernahm die Verteidigung und schaute sich gründlich die Ermittlungsergebnisse an. Die Akte bestand zum Teil aus Berichten der italienischen Polizei, die in Italien einen Geldfälscherring ausgehoben hatte. Auf dessen Bestelllisten tauchte mehrfach der Name unseres Mandaten auf. Klar war auch, daß die Bestellung im unter Benutzung des TOR-Browsers erfolgt war.
Und auf dem Computer unseres Mandanten war dieser TOR-Browser installiert!
Rechtsanwalt Pohl fertigte ein Verteidigungsschreiben und nahm zur Beweislage Stellung. Er legte dar, warum die Ermittlungsergebnisse nicht für eine Anklage reichen.
Die Staatsanwaltschaft folgte dieser Argumentation und stellte das Verfahren – wie von Rechtsanwalt Pohl beantragt – mangels Tatverdacht ein.