Immer wieder kommen Mandanten in unsere Strafrechtskanzlei, denen der strafrechtliche Vorwurf der Beleidigung (auf sexueller Grundlage) oder der sexuellen Belästigung gemacht wird, weil sie „Upskirting“ betrieben haben sollen. „Upskirting“ ist das heimliche Fotografieren von Beinen und Intimbereich durch Benutzung von Smartphone (und Handystange). Es ist allerdings mehr als fraglich, ob die genannten Straftatbestände tatsächlich erfüllt werden. Eine (sexualsbezogene) Beleidigung setzt nämlich den Vorsatz voraus, eine Mißachtung auszudrücken, die auch wahrgenommen werden soll.Da das Upskirting aber heimlich passieren soll, scheitert es am Beleidigungsvorsatz. Eine Strafbarkeit wegen sexueller Belästigung dürfte auch regelmäßig nicht vorliegen, da diese eine körperliche Berührung voraussetzt; vgl. § […]
weiterlesen ›Ein späterer Mandant erhielt einen Brief von der Polizei Berlin wegen des Vorwurfs der Beleidigung („Belehrung/schriftliche Äußerung im Strafverfahren“). Er soll bei einem Streit um einen Parkplatz zu einer Frau gesagt haben, sie sei „ein blödes Stück Scheiße.“ Rechtsanwalt Pohl besprach die Angelegenheit mit seinem Mandanten, der den Vorwurf bestritt. Er habe das so nicht gesagt. Die Staatsanwaltschaft glaubte ihm aber nicht und beantragte erfolgreich einen Strafbefehl. Dagegen legte die Verteidigung Einspruch ein. Es kam zu einer Gerichtsverhandlung. Auch nach kritischer Befragung der Zeugin war klar, daß das Gericht ihr glauben würde. Rechtsanwalt Pohl konnte aber noch erreichen, daß das […]
weiterlesen ›Unser spätere Mandant war auf einem Parkplatz eingeparkt worden. Die Frau, die ihn eingeparkt hatte, kam nach einigen Minuten vom Einkaufen, entschuldigte sich aber nicht und regierte auch sonst nicht. Unser Mandant wurde daraufhin sauer. Die Frau behauptete bei der Polizei später, unser Mandant habe sie beleidigt. Die Staatsanwaltschaft glaubte dies und beantragte einen Strafbefehl gegen unseren Mandanten. Er sollte eine saftige Geldstrafe zahlen. Wir legten für unsere Mandanten Einspruch ein und es ging vors Gericht. Die Situation war nicht einfach, weil es keine ersichtlichen Grund dafür gab, daß die Frau lügen würde. Unser Mandant stritt zwar jede Beleidigung ab, […]
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