Ein späterer Mandant erhielt einen Brief von der Polizei Berlin wegen des Vorwurfs der Beleidigung („Belehrung/schriftliche Äußerung im Strafverfahren“). Er soll bei einem Streit um einen Parkplatz zu einer Frau gesagt haben, sie sei „ein blödes Stück Scheiße.“ Rechtsanwalt Pohl besprach die Angelegenheit mit seinem Mandanten, der den Vorwurf bestritt. Er habe das so nicht gesagt. Die Staatsanwaltschaft glaubte ihm aber nicht und beantragte erfolgreich einen Strafbefehl. Dagegen legte die Verteidigung Einspruch ein. Es kam zu einer Gerichtsverhandlung. Auch nach kritischer Befragung der Zeugin war klar, daß das Gericht ihr glauben würde. Rechtsanwalt Pohl konnte aber noch erreichen, daß das […]
weiterlesen ›Unsere Mandantin hatte einen Strafbefehl vom Amtsgericht Tiergarten erhalten. Darin hieß es: Sie werden angeklagt, sich als Unfallbeteiligte nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt zu haben, bevor Sie zugusten anderer Unfallbeteiligter und des Geschädigten die Feststellung Ihrer Person, Ihres Fahrzeugs (usw.) ermöglicht hatten. Vergehens des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, strafbar nach §§ 142 Abs.1 und 5, 53 Strafgesetzbuch. Als Strafe waren 750,00 € festgesetzt worden. Unsere Mandantin berichtete, daß sie zwar beim Ausparken an ein anderes Auto gestoßen war, aber keine Schäden gesehen hatte. Es habe aber aber einen lauten Knall gegeben. Sie wollte Einspruch gegen den Strafbefehl […]
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