Tötungsabsicht bei vorsätzlichen Tötungsdelikten Der Bundesgerichtshof besteht aus sogenannten Senaten. Der 2. Senat möchte eine Änderung der Rechtsprechung durchsetzen und fragt bei den anderen Senaten an, ob diese dem zustimmen. Es geht vor allem um die Frage, ob bei vorsätzlichen Tötungsdelikten (Totschlag, Mord) eine erhöhte Strafe gerechfertigt ist, weil der Angeklagte nicht nur vorsätzlich (also mit Wissen und Wollen), sondern absichtlich gehandelt hat. Die Absicht ist die höchste Form des Vorsatzes, weil bei der Tötungsabsicht die Tötung nicht nur willentlich herbeigeführt wird, sondern die Tötung der Endzweck des Handeln ist. Bisher war eine Strafschärfung bei Absicht nicht möglich, da dies […]
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