Unser Mandant hatte ein Schreiben der Bundespolizeidirektion Berlin erhalten. Darin hieß es:
„Gegen Sie wird zurzeit ein Ermittlungsverfahren geführt, weil Sie im Verdacht stehen, folgende Straftat begangen zu haben: Straftat gemäß § 263 Abs. 1 StGB. (Beihilfe zum Betrug)“
Konkret ging es darum, daß eine andere Person im Zug der Deutschen Bahn mit der Fahrkarte unseres Mandanten angetroffen worden war und bei der Kontrolle behauptete, unser Mandant hätte ihr diese gegeben, um damit die Kontrolleure zu täuschen und kostenlos zu fahren.
Rechtsanwalt Pohl nahm Akteneinsicht und schaute sich genau an, was diese Person genau bei der Kontrolle gesagt hatte. Dies klang teilweise unglaubwürdig, so daß Rechtsanwalt Pohl einen Schriftsatz fertigte und mit guten Argumenten beantragte, das Verfahren mangels Tatverdacht einzustellen.
Die Staatsanwaltschaft Cottbus stellte das Verfahren entsprechend ein.