Majestätsbeleidigung bald abgeschafft?
Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, § 103 StGB bald abzuschaffen.
§ 103 StGB regelte bislang u.a. die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter und bestrafte diese theroretisch strenger als die „normale“ Beleidigung gemäß § 185 StGB.
Anlaß der Änderung ist der Fall des Satirikers Böhmermann, der in einer Sendung auf ZDF Neo ein Schmähgedicht über den türkischen Präsidenten verlesen hatte.
Da die Regelung des § 103 StGB auf alte Regelungen zur Majestätbeleidigung zurückgeht, dürfte die Streichung zu begrüßen sein, wenngleich die praktische Bedeutung sehr gering ist.