Dieser Fall war ungemein spannend und endete gut. Der Mandant von Rechtsanwalt Pohl war in die Kanzlei gekommen, weil er verdächtigt wurde, einen Bekannten mit einem Messer mehrfach in den Rücken gestochen zu haben. Vorher hatten die beiden zusammen an der Spree gefeiert, Alkohol getrunken und sich wohl auch geschlagen. Das mit den Messerstichen war natürlich ein schwerer Vorwurf. Es droht eine Strafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren Freiheitsstrafe; vgl. § 224 StGB. Die Verteidigungsstrategie lautete: Schweigen im Gerichtsprozeß. Wie vorhergesehen waren die Zeugenaussagen zwar teilweise sehr belastend für unseren Mandanten, aber auch widersprüchlich. Das Gericht sprach unseren Mandanten […]
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