Dieser Fall war ungemein spannend und endete gut.
Der Mandant von Rechtsanwalt Pohl war in die Kanzlei gekommen, weil er verdächtigt wurde, einen Bekannten mit einem Messer mehrfach in den Rücken gestochen zu haben. Vorher hatten die beiden zusammen an der Spree gefeiert, Alkohol getrunken und sich wohl auch geschlagen.
Das mit den Messerstichen war natürlich ein schwerer Vorwurf. Es droht eine Strafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren Freiheitsstrafe; vgl. § 224 StGB.
Die Verteidigungsstrategie lautete: Schweigen im Gerichtsprozeß. Wie vorhergesehen waren die Zeugenaussagen zwar teilweise sehr belastend für unseren Mandanten, aber auch widersprüchlich. Das Gericht sprach unseren Mandanten frei, weil es nicht ausschließen konnte, daß der Geschädigte hingefallen und auf Glassplitter gefallen war.
Gegen den Freispruch legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein, so daß es zu drei weiteren Gerichtsterminen vor dem Landgericht kam.
Zuerst sah es recht schlecht aus für unseren Mandanten, weil Polizei und Rettungsarzt berichteten, daß der Geschädigte ihnen erzählt hatte, daß unser Mandant ihn mit dem Messer gestochen hatte. Der Zeuge selbst hatte das jedoch gar nicht mitbekommen. Ganz am Ende wurde die Sache überraschenderweise aufgeklärt. Der Sachverständige, der eigentlich nur die Sache mit dem Alkohol begutachten sollte, kannte sich auch sehr gut mit Verletzungsbildern aus. Er war sich sicher, daß die Verletzungen von Glassplittern stammten, und nicht von Messerstichen.
Die Staatsanwaltschaft nahm die Berufung zurück, so daß der Freispruch erfolgreich bestehen blieb.