Sexualstrafrecht – Gesetzesverschärfung beschlossen

Update: Erneute Verschärfung im Sexualstrafrecht steht bevor („Nein heißt Nein“) Nicht lange nach der letzten Änderung des Sexualstrafrechts (s.u.) hat der Bundestag einer weitere Verschärfung auf den Weg gebracht. Kernstück der Reform ist die Einführung eines sog. „Nein-heißt-Nein-Prinzips“ im Straftatbestand der sexuellen Nötigung. Bisher setzte eine sexuelle Nötigung voraus, daß die Nötigung zu einer sexuellen Handlung mithilfe von Gewalt, einer Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage stattfand. Bald soll eine sexuelle Nötigung bereits dann vorliegen, wenn eine sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen einer Person vorgenommen wird. Es wurden noch einige weitere […]

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