Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte unseren Mandanten beim Amtsgericht Tiergarten (Schöffengericht) angeklagt.
Es ging um ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, nach einem heftigen Streit unter jungen Erwachsenen mit mehreren Freunden zusammen zwei andere Heranwachsende geschlagen und getreten zu haben.
Da mehrere Zeugen aussagten, einer der Angeklagten habe mindestens einmal stark gegen den Kopf eines der Zeugen getreten, wurde auch kurzzeitig wegen versuchten Totschlags ermittelt.
Der Gerichtsprozeß zog sich über mehrere Verhandlungstage. Es zeigte sich, daß einige Zeugen stark dramatisierte Aussagen bei der Polizei gemacht hatten. Fest standen allerdings die deutlichen Verletzungen der Geschädigten.
Die Verteidigung zielte darauf ab, eine Art Verständigung zu erzielen, um das Verfahren ohne weiteres langes Verfahren glimpflich zu beenden.
Das Verfahren wurde nach einem langen Gespräch mit Gericht und Nebenklägern gegen angemessene Schmerzensgeldzahlungen eingestellt.