In diesem Fall hatte unser spätere Mandanten ein Schreiben von der Polizei erhalten. Es war eine Vorladung als Beschuldigter wegen Diebstahlsverdacht. Rechtsanwalt Pohl übernahm den Fall und ließ sich erklären, worum es geht: Unser Mandant hatte in einer Bank eine Brieftasche gefunden und diese bei der Polizei abgegeben. Als der Eigentümer die Brieftasche von der Polizei erhielt, behauptete er, es fehlten 100,00 €. Und schon wurde unser Mandant verdächtigt! Zum Glück war das eine nicht allzu schwierige Sache: Rechtsanwalt Pohl sah sich die Akte an und konnte gegenüber der Staatsanwaltschaft darlegen, daß die Aussage des angeblich Geschädigten nicht sehr glaubhaft […]
weiterlesen ›Immer wieder kommen Mandanten in unsere Strafrechtskanzlei, denen der strafrechtliche Vorwurf der Beleidigung (auf sexueller Grundlage) oder der sexuellen Belästigung gemacht wird, weil sie „Upskirting“ betrieben haben sollen. „Upskirting“ ist das heimliche Fotografieren von Beinen und Intimbereich durch Benutzung von Smartphone (und Handystange). Es ist allerdings mehr als fraglich, ob die genannten Straftatbestände tatsächlich erfüllt werden. Eine (sexualsbezogene) Beleidigung setzt nämlich den Vorsatz voraus, eine Mißachtung auszudrücken, die auch wahrgenommen werden soll.Da das Upskirting aber heimlich passieren soll, scheitert es am Beleidigungsvorsatz. Eine Strafbarkeit wegen sexueller Belästigung dürfte auch regelmäßig nicht vorliegen, da diese eine körperliche Berührung voraussetzt; vgl. § […]
weiterlesen ›In den letzten Monaten häufen sich unserer Erfahrung nach Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Anti-Doping-Gesetz, das Arzneimittelgesetz und die Abgabenordnung (Bannbruch, § 372 AO). Es geht vor allem um Bestellungen von Dopingmitteln und Arzneimitteln über das Internet. Der Markt dafür soll größer sein als der für Drogen. Die Versender der Mittel befinden sich meist im Ausland, so daß die Päckchen oftmals am Flughafen Frankfurt/Main ankommen und dort vom Hauptzollamt kontrolliert werden. Update: Juli 2019: Im Rahmen einer gemeinsamen Maßnahme verschiedener Behörden – WADA, Interpol etc. – wurden große Mengen gefälschter Arzneimittel und Dopingmittel sichergestellt. Es handelt sich wohl um die […]
weiterlesen ›Ein späterer Mandant erhielt einen Brief von der Polizei Berlin wegen des Vorwurfs der Beleidigung („Belehrung/schriftliche Äußerung im Strafverfahren“). Er soll bei einem Streit um einen Parkplatz zu einer Frau gesagt haben, sie sei „ein blödes Stück Scheiße.“ Rechtsanwalt Pohl besprach die Angelegenheit mit seinem Mandanten, der den Vorwurf bestritt. Er habe das so nicht gesagt. Die Staatsanwaltschaft glaubte ihm aber nicht und beantragte erfolgreich einen Strafbefehl. Dagegen legte die Verteidigung Einspruch ein. Es kam zu einer Gerichtsverhandlung. Auch nach kritischer Befragung der Zeugin war klar, daß das Gericht ihr glauben würde. Rechtsanwalt Pohl konnte aber noch erreichen, daß das […]
weiterlesen ›Unser spätere Mandant war auf einem Parkplatz eingeparkt worden. Die Frau, die ihn eingeparkt hatte, kam nach einigen Minuten vom Einkaufen, entschuldigte sich aber nicht und regierte auch sonst nicht. Unser Mandant wurde daraufhin sauer. Die Frau behauptete bei der Polizei später, unser Mandant habe sie beleidigt. Die Staatsanwaltschaft glaubte dies und beantragte einen Strafbefehl gegen unseren Mandanten. Er sollte eine saftige Geldstrafe zahlen. Wir legten für unsere Mandanten Einspruch ein und es ging vors Gericht. Die Situation war nicht einfach, weil es keine ersichtlichen Grund dafür gab, daß die Frau lügen würde. Unser Mandant stritt zwar jede Beleidigung ab, […]
weiterlesen ›Dies war ein heikles Verfahren. Es war nämlich zu befürchten, das unser Mandant ins Gefängnis kommt. Es ging um gefährliche Körperverletzung, die mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren bestraft wird. Die Polizei ermittelte gegen ihn, weil er auf einer Feier jemanden mit einer Glasflasche voll auf den Kopf geschlagen hatte. Der Geschädigte erlitt schwere Wunden und blutete stark. Unser Mandant war auch schon vorbestraft. Die Tat wurde von der Staatsanwaltschaft als gefährliche Körperverletzung gemäß §§ 223, 224 StGb gewertet und entsprechend vor Gericht gebracht. Rechtsanwalt Pohl hatte die Verteidigung übernommen und zahlreiche Gespräche zwecks Vorbereitung der Strategie und […]
weiterlesen ›Dieser Fall fing für unseren Mandanten mit einer Hausdurchsuchung durch die Polizei an. Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, im Darknet Falschgeld in unbekannter Menge aus Italien bestellt und erhalten zu haben. Die Polizei beschlagnahmte eine Menge Datenträger, u.a. Computer und Speichermedien. Dazu muß man sagen, daß Geldfälschung ein sehr ernster Vorwurf ist, der laut § 146 StGB mit nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft wird! Einer unserer Fachanwälte für Strafrecht übernahm die Verteidigung und schaute sich gründlich die Ermittlungsergebnisse an. Die Akte bestand zum Teil aus Berichten der italienischen Polizei, die in Italien einen Geldfälscherring ausgehoben hatte. Auf dessen Bestelllisten tauchte […]
weiterlesen ›Unsere Mandantin bekam ein Schreiben vom Polizeipräsidenten in Berlin. Darin hieß es: „Vorladung als Beschuldigter“ Ihr wurde vorgeworfen, in einer Bank Geld aus einem Automaten geklaut zu haben, das vor ihr jemand nicht aus dem Automaten genommen hatte. Die Beschuldigte beauftragre Rechtsanwalt Pohl mit ihrer Verteidigung. Dieser schaute sich die Akte an, in der sich auch ein Überwachungsvideo der Bank befand. Der Vorgang war klar zu erkennen. Jemand hatte Geld im Automaten steckengelassen und ein anderer hat es sich geschnappt. Aber: Dieser Jemand war eindeutig ein Mann. Dieser Mann war vorher mit der EC-Karte unserer Mandantin auch bei Geldabheben. Rechtsanwalt […]
weiterlesen ›Unsere Mandantin hatte einen Strafbefehl vom Amtsgericht Tiergarten erhalten. Darin hieß es: Sie werden angeklagt, sich als Unfallbeteiligte nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt zu haben, bevor Sie zugusten anderer Unfallbeteiligter und des Geschädigten die Feststellung Ihrer Person, Ihres Fahrzeugs (usw.) ermöglicht hatten. Vergehens des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, strafbar nach §§ 142 Abs.1 und 5, 53 Strafgesetzbuch. Als Strafe waren 750,00 € festgesetzt worden. Unsere Mandantin berichtete, daß sie zwar beim Ausparken an ein anderes Auto gestoßen war, aber keine Schäden gesehen hatte. Es habe aber aber einen lauten Knall gegeben. Sie wollte Einspruch gegen den Strafbefehl […]
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