Die Staatsanwaltschaft Verden hat zusammen mit weiteren Behörden einen Ermittlungszugriff in Sachen Cybercrime getätigt.

Das Amtsgericht Verden hat Haftbefehle wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung, banden- und gewerbsmäßigem Computerbetruges, gewerbsmäßiger Geldwäsche und anderer Straftaten erlassen. Außerdem wurden eine ordentliche Anzahl von Servern beschlagnahmt.

Es geht um Phishing-Attacken, Trojaner und ähnliche Schadsoftware. Mit deren Hilfe ist es den Beschuldigten anscheinend gelungen, Bankdaten auszuspähen und ein Botnetz zu etablieren, mit dem weitere Cyberattacken (Ransomware, DDoS – Erpressungen etc.) geführt wurden.

Für die Beschuldigten bedeutet dies, daß sehr hohe Haftstrafen drohen. Es ist davon auszugehen, daß die Auswertung der beschlagnahmten Datenträger sehr lange dauern wird.

Ein Mammutprozeß ist zu erwarten, so daß auf die beteiligten Anwälte viel Arbeit zukommen wird.

Außerdem werden auch einige Personen, die mit den Hauptbeschuldigten geschäftlich in Kontakt standen, ins Visier der Ermittlungen geraten. Vor allem der Geldfluß wird sicherlich genaue unter die Lupe genommen werden, so daß es sein kann, daß weitere Hausdurchsuchungen und Vorladungen als Beschuldigter wegen (gewerbsmäßiger) Geldwäsche zu erwarten sind.

Sollten Sie wegen in diesem Zusammenhang einen Rechtsanwalt benötigen, steht Ihnen Rechtsanwalt Thomas Pohl als spezialisierter Verteidiger zur Seite.