Immer wieder kommen Mandanten in unsere Strafrechtskanzlei, denen der strafrechtliche Vorwurf der Beleidigung (auf sexueller Grundlage) oder der sexuellen Belästigung gemacht wird, weil sie „Upskirting“ betrieben haben sollen. „Upskirting“ ist das heimliche Fotografieren von Beinen und Intimbereich durch Benutzung von Smartphone (und Handystange). Es ist allerdings mehr als fraglich, ob die genannten Straftatbestände tatsächlich erfüllt werden. Eine (sexualsbezogene) Beleidigung setzt nämlich den Vorsatz voraus, eine Mißachtung auszudrücken, die auch wahrgenommen werden soll.Da das Upskirting aber heimlich passieren soll, scheitert es am Beleidigungsvorsatz. Eine Strafbarkeit wegen sexueller Belästigung dürfte auch regelmäßig nicht vorliegen, da diese eine körperliche Berührung voraussetzt; vgl. § […]
weiterlesen ›FBI und Europol haben Anfang Mai rund 900 Personen festgenommen, denen die Herstellung und Verbreitung von Kinderpornographie über das Internet zur Last gelegt wird. Es ging im die im „Darknet“ erreichbare Seite „Playpen“, die ein großes Angebot an Kinderpornographie bereithielt. Der Hauptgründer der Webseite wurde in den USA zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt. In Europa wurde 368 Verdächtige festgenommen, es gab viele Hausdurchsuchungen. Die Webseite „Playpen“ hatte wohl ca. 150.000 User. Noch ist nicht abzusehen, inwieweit die Ermittlungsbehörden diese User beweiskräftig identifizieren kann. In rechtlicher Hinblick wirft das Vorgehen des FBI einige Fragen auf. So hatte das FBI die Ermittlungen […]
weiterlesen ›Update: Erneute Verschärfung im Sexualstrafrecht steht bevor („Nein heißt Nein“) Nicht lange nach der letzten Änderung des Sexualstrafrechts (s.u.) hat der Bundestag einer weitere Verschärfung auf den Weg gebracht. Kernstück der Reform ist die Einführung eines sog. „Nein-heißt-Nein-Prinzips“ im Straftatbestand der sexuellen Nötigung. Bisher setzte eine sexuelle Nötigung voraus, daß die Nötigung zu einer sexuellen Handlung mithilfe von Gewalt, einer Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage stattfand. Bald soll eine sexuelle Nötigung bereits dann vorliegen, wenn eine sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen einer Person vorgenommen wird. Es wurden noch einige weitere […]
weiterlesen ›Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat unter dem Aktenzeichen III-2 RVs 36/15 kürzlich entschieden, daß es nicht ohne weiteres möglich ist, den Besitz von Kinderporno-Bildern gerichtlich festzustellen, wenn beim Beschuldigten nur vom Betriebssystem automatisch erzeugte Vorschaubilder (sog. thumbnails) auf der Festplatte gefunden wurden. Der normale Computernutzer wisse nämlich in der Regel nicht, daß diese Vorschaubilder auch dann auf dem Rechner gespeichert bleiben, wenn man das eigentliche Bild löscht. Mit dieser Begründung hob das OLG ein Urteil des Landgerichts auf. Allerdings ist das nicht das Ende des Verfahrens. Das Landgericht wird prüfen und feststellen müssen, wann sich der Angeklagte die Kinderporno-Bilder verschafft hat. […]
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